Wem gehört das Rad?
Who Owns the Bike?
Der Lesetext des achten Recht-Kurses setzt Leas E-Bike-Kauf aus Kurs 7 fort: Das Rad gehörte nicht Jonas, sondern seiner Schwester Mia (20), die es ihm geliehen hatte. Mia will es von Lea zurück. Fünf Abschnitte prüfen die Kette, die über den Herausgabeanspruch (§ 985) entscheidet: gutgläubiger Erwerb (§ 932) mit der groben Fahrlässigkeit als strittigem Merkmal, die Ausnahme für abhandengekommene Sachen (§ 935), Mias Ausgleich gegen Jonas (§ 816 I 1, § 823 I) und die Abwägung zwischen Verkehrsschutz und Eigentum. Die Distraktoren sind „gekauft ist gekauft“, „gutgläubig heißt ehrlich“, „auch gestohlene Sachen kann man gutgläubig erwerben“ und „Mia bekommt, was das Rad wert war“ (Baur & Stürner; DeScioli & Karpoff 2015). Ziel: der Abiturfall „Das geliehene Rad“ (Kurs 13).