Normen verknüpfen

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Wirtschaft und Recht Klasse 12 13 Aufgaben
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Die Lernenden füllen die Merkmale einer Anspruchsgrundlage mit Normen von anderswo: Leas „Kaufvertrag“ aus § 433 I 1 mit Antrag und Annahme nach §§ 145, 147, ihre „Sache“ mit der Legaldefinition des § 90 – zitiert als § 433 I 1 i. V. m. §§ 145, 147 BGB. Sie erkennen Legaldefinitionen (§ 90, § 194 I) und Verweisungen (§ 146 auf §§ 147–149) und hängen keine Norm an, die den Anspruch nicht trägt: § 929 S. 1 erfüllt ihn erst, § 433 II ist Jonas' Anspruch. Verdrängt wird die Erwartung, eine Norm enthalte alles, was man zu ihrer Anwendung braucht (Nievelstein et al. 2010). Ziel: das Gutachten im nächsten Abschnitt; die Normenketten von Kurs 10 (§ 280 I mit §§ 281, 283, 286) und Kurs 11 (§ 437 Nr. 3).

Was ist ein Kaufvertrag?

§ 433 I 1 setzt einen Kaufvertrag voraus und sagt nicht, wie er entsteht. Das ist die Klammer aus dem BGB-Bauplan: Wie ein Vertrag zustande kommt, steht einmal für alle Verträge im Allgemeinen Teil, ab § 145. Dort steht, was du aus der Mittelstufe kennst: Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag und Annahme.

„Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.“
— § 145 BGB

Jonas' Inserat mit „950 € VB“ war noch kein Antrag, sondern eine Einladung, Angebote zu machen. Der Antrag ist Leas Nachricht vom Samstag um 21:40: 900 € für dieses E-Bike. Die Annahme ist Jonas' „Deal.“ vom Sonntag um 9:05. Wer so das Merkmal einer Anspruchsgrundlage mit einer Norm von anderswo füllt, betreibt Normenverknüpfung und zitiert sie mit i. V. m., „in Verbindung mit“: § 433 I 1 BGB i. V. m. §§ 145, 147 BGB. Baue die Kette in der Figur – und hänge nur an, was Leas Anspruch trägt.

Hänge die Blöcke an, die ein Merkmal von § 433 I 1 füllen, entscheide jedes Merkmal und drücke „Prüfen“: Welche Kette trägt Leas Anspruch – und warum gehört § 929 nicht dazu?

§ 929 S. 1 liegt nahe, weil es dort um Eigentum geht. Aber § 929 sagt, wie das Eigentum übergeht, wenn Jonas leistet – er erfüllt den Anspruch, er begründet ihn nicht. Und § 433 II ist ein Anspruch, nur in die andere Richtung: Jonas' Anspruch auf 900 €.

Was eine Sache ist: die Legaldefinition

Das zweite Merkmal, „Sache“, füllt eine Norm, die nur aus einem Satz besteht:

„Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.“
— § 90 BGB

Eine solche Norm heißt Legaldefinition: Das Gesetz legt ein Wort einmal fest, und die Festlegung gilt überall, wo es vorkommt. Das E-Bike ist ein körperlicher Gegenstand, also eine Sache. Der Gutscheincode ist es nicht; für ihn gelten die Kaufregeln nur „entsprechend“ (§ 453 I).

Verweisungen: Jonas' „erloschen“

Bleibt Jonas' zweiter Einwand: Leas Angebot sei am Sonntagmorgen schon erloschen gewesen. Wann ein Antrag erlischt, steht in § 146:

„Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.“
— § 146 BGB

Was „rechtzeitig“ heißt, sagt § 146 nicht. Er schickt den Leser weiter, zu §§ 147 bis 149 – eine Verweisung. Und § 147 hat zwei Antworten: Einem Anwesenden kann man nur sofort antworten (Absatz 1), einem Abwesenden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er „unter regelmäßigen Umständen“ mit der Antwort rechnen darf (Absatz 2). Hat Lea im Chat mit einem Anwesenden geschrieben oder mit einem Abwesenden?

Damit hat Lea alle Merkmale ihres Anspruchs beisammen – und Jonas zwei Einwände. Schreibt sie jetzt zu jedem Merkmal einen ganzen Gutachtenabsatz, liest Jonas nach dem dritten nicht mehr weiter. Wie schreibt man so, dass das Wichtige Platz bekommt?

Leicht
Multiple Choice #1 20s ▶ Testen

Frau Roth verlangt von ihrem Mieter die Miete aus § 535 II BGB. Mit welchen Normen prüft sie das Merkmal „Mietvertrag“?

  • ● §§ 145, 147 – Antrag und Annahme
  • ○ § 433 II – Pflichten des Käufers
  • ○ § 362 I – Erlöschen durch Leistung
Wie jeder Vertrag entsteht auch der Mietvertrag durch Antrag und Annahme nach §§ 145 ff. Die Prüfung lautet: § 535 II i. V. m. §§ 145, 147 BGB. Stand 2026.
Wahr / Falsch #2 20s ▶ Testen

„§ 433 I 1 BGB i. V. m. § 90 BGB“ heißt: § 90 ist die Anspruchsgrundlage, § 433 I 1 hilft bei einem Merkmal.

✓ Falsch
Falsch. Vorn steht die Anspruchsgrundlage (§ 433 I 1), nach „i. V. m.“ die Hilfsnorm, die ein Merkmal füllt – hier „Sache“ (§ 90). Stand 2026.
Multiple Choice #3 20s ▶ Testen

Welche dieser Normen ist eine Legaldefinition?

  • ● § 90: „Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.“
  • ○ § 145: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden …“
  • ○ § 433 II: „Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen …“
§ 90 legt fest, was das Wort „Sache“ im ganzen BGB bedeutet. § 145 und § 433 II ordnen eine Rechtsfolge an (gebunden, verpflichtet). Stand 2026.
Wahr / Falsch #4 15s ▶ Testen

Tim kauft ein E-Book als Download. Nach § 90 BGB ist die Datei eine Sache.

✓ Falsch
Falsch. Eine Datei ist kein körperlicher Gegenstand. Für digitale Inhalte gelten eigene Regeln; § 433 I 1 passt unmittelbar nur auf Sachen. Stand 2026.
Multiple Choice #5 20s ▶ Testen

§ 146 BGB: Der Antrag erlischt, wenn er „nicht … nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird“. Was macht § 146 mit dem Wort „rechtzeitig“?

  • ● Er verweist auf §§ 147 bis 149, die es bestimmen
  • ○ Er bestimmt es selbst als „sofort“
  • ○ Er lässt es offen; das entscheiden die Parteien
§ 146 enthält eine Verweisung: Wann eine Annahme rechtzeitig ist, steht in § 147 (Annahmefrist), § 148 (gesetzte Frist) und § 149. Stand 2026.
Wahr / Falsch #6 20s ▶ Testen

§ 453 I 1 BGB („Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung.“) enthält eine Verweisung.

✓ Wahr
Richtig. Für den Kauf eines Rechts schreibt das Gesetz keine neuen Regeln, sondern schickt zu den Vorschriften über den Sachkauf – „entsprechend“ angewandt. Stand 2026.
Mittel
Lückentext #1 15s ▶ Testen

Die Abkürzung „i. V. m.“ in einem Normzitat bedeutet „in ___ mit“.

✓ Antwort: Verbindung
„In Verbindung mit“: § 433 I 1 BGB i. V. m. §§ 145, 147 BGB – die Anspruchsgrundlage, verknüpft mit den Normen, die ihr Merkmal „Kaufvertrag“ füllen. Stand 2026.
Lückentext #2 20s ▶ Testen

§ 194 I nennt „das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen“ und setzt „(Anspruch)“ dahinter. Die Klammer macht diese Stelle zu einer ___.

✓ Antwort: Legaldefinition
Das Gesetz legt das Wort „Anspruch“ hier für das ganze BGB fest – eine Legaldefinition in Klammern. Stand 2026.
Lückentext #3 15s ▶ Testen

Eine Norm, die für ihre Antwort zu anderen Normen weiterschickt („nach den §§ 147 bis 149“), enthält eine ___.

✓ Antwort: Verweisung
Eine Verweisung: Wer § 146 anwendet, liest § 147 mit. Stand 2026.
Schwer
Multiple Choice #1 35s ▶ Testen

Max (18) hat per Chat ein gebrauchtes Handy für 300 € gekauft. Der Verkäufer will es nicht herausgeben. Welche Kette trägt Max' Anspruch auf das Handy?

  • ● § 433 I 1 i. V. m. §§ 145, 147 und § 90 BGB
  • ○ § 433 I 1 i. V. m. § 929 S. 1 BGB
  • ○ § 433 II i. V. m. §§ 145, 147 BGB
Grundlage ist der Anspruch des Käufers, § 433 I 1; seine Merkmale „Kaufvertrag“ und „Sache“ füllen §§ 145, 147 und § 90. § 929 S. 1 regelt erst die Erfüllung, § 433 II ist der Anspruch des Verkäufers auf das Geld. Stand 2026.
Multiple Choice #2 30s ▶ Testen

Nora (19) kauft dasselbe Lehrbuch zweimal: gebraucht auf Papier und als PDF-Datei. Für welchen Kauf gilt § 433 I 1 unmittelbar?

  • ● Nur für das Papierbuch – es ist ein körperlicher Gegenstand
  • ○ Für beide – Buch ist Buch
  • ○ Für keinen – Bücher sind geistiges Eigentum
§ 433 I 1 spricht von einer „Sache“, und § 90 definiert sie als körperlichen Gegenstand. Das Papierbuch ist einer, die Datei nicht. Für sie gelten die Kaufregeln nur entsprechend oder eigene Regeln (§ 453). Stand 2026.
Multiple Choice #3 30s ▶ Testen

Norm finden: Herr Bauer bietet seinen Wohnwagen an: „Für 4 000 €, Antwort bis Freitag.“ Die Antwort kommt am Samstag. § 146 schickt dich weiter – welche Norm entscheidet hier?

  • ● § 148 · Bestimmung einer Annahmefrist
  • ○ § 147 · Annahmefrist
  • ○ § 145 · Bindung an den Antrag
Hat der Antragende eine Frist gesetzt, kann nur innerhalb dieser Frist angenommen werden (§ 148). § 147 gilt, wenn keine Frist gesetzt ist. Stand 2026.
KI-bewertete Frage #4 200s ▶ Testen

Herr Wolf hat Frau Lenz am Telefon sein Klavier für 1 200 € verkauft; sie hat sofort zugesagt. Jetzt will sie nicht zahlen. Schreibe in drei bis fünf Sätzen, auf welche Normenkette Herr Wolf seinen Anspruch stützt: Nenne die Anspruchsgrundlage, die verknüpften Normen mit „i. V. m.“ und welches Merkmal jede von ihnen füllt.

✓ Antwort: Herr Wolf verlangt den Kaufpreis aus § 433 II BGB. Dessen Merkmal „Kaufvertrag“ steht nicht in § 433, sondern im Allgemeinen Teil: Ein Vertrag entsteht durch Antrag (§ 145) und rechtzeitige Annahme (§ 147), am Telefon nur sofort (§ 147 I 2) – Frau Lenz hat sofort zugesagt. Das Klavier ist als körperlicher Gegenstand eine Sache (§ 90). Die Kette lautet: § 433 II BGB i. V. m. §§ 145, 147 I 2 und § 90 BGB.
Anspruchsgrundlage des Verkäufers § 433 II; Kaufvertrag aus §§ 145, 147; Sache aus § 90. Stand 2026.