Schutz oder Freiheit? (eA)
Protection or Freedom? (eA)
Die Lernenden stellen Phonoras Satz „Jana hat zugestimmt – das ist Vertragsfreiheit“ gegen die zwingenden Regeln, die ihr in diesem Kurs geholfen haben (§§ 475 II, 476, 305–309), und benennen, wovor sie schützen: vor der strukturellen Unterlegenheit dessen, der Klauseln weder verhandeln noch prüfen kann, und vor der Informationsasymmetrie zwischen Händler und Kunde. Am Gegenfall – Jana verkauft ihr altes Handy privat ohne Gewährleistung, und das gilt (§ 444) – sehen sie, dass das Gesetz Freiheit dort lässt, wo beide gleich stark sind. Sie sortieren Argumente und erörtern, was Schutz kostet (Preise, Auswahl). Verdrängt wird „Verbraucherschutz heißt, Verträge gelten für Verbraucher nicht richtig“. Ziel: die Erörterungsaufgaben des Abiturs (Kurs 13) und WR13 LB2 Soziale Marktwirtschaft.
Jana hat doch zugestimmt
Phonoras letztes Argument ist kein Paragraf, sondern ein Prinzip: Jana hat
zugestimmt, und wer frei zustimmt, ist gebunden. Das ist die
Wie weit das reicht, zeigt Janas altes Handy. Sie verkauft es über Kleinanzeigen an Max, „unter Ausschluss jeder Gewährleistung“. Aus Kurs 4 weißt du: Zwischen Privatleuten gilt das. Nur wer einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie gibt, kann sich nicht darauf berufen (§ 444). Derselbe Satz, den Phonora gegenüber Jana nicht durchsetzen kann, hält zwischen Jana und Max. Beide wollen etwas Verschiedenes: Phonora möchte Kosten und Risiken begrenzen, Jana ein Handy, das Jahre hält. Die Frage ist, warum das Gesetz einmal den Willen der Parteien gelten lässt und einmal nicht.
Wovor der Schutz schĂĽtzt
Vertragsfreiheit setzt voraus, dass beide Seiten wirklich selbst
bestimmen. Zwischen Jana und Max ist das so: Beide können verhandeln, den
Preis drĂĽcken oder es lassen. Phonora schreibt seine Bedingungen dagegen
für Tausende Verträge, Jana kann sie nur annehmen oder nicht kaufen, und
jede Klausel zu prĂĽfen lohnt sich fĂĽr sie bei einem einzigen Handy nicht.
Dazu weiĂź Phonora ĂĽber Ware und Updates mehr als sie. George Akerlof hat
1970 gezeigt, dass ein Markt, auf dem nur eine Seite die Qualität kennt,
schlechter wird, weil gute Ware sich nicht mehr lohnt. Das
Bundesverfassungsgericht verlangt deshalb, dass das Recht bei
„struktureller Unterlegenheit“ einer Seite ausgleicht (BVerfGE 89, 214,
1993). Die Regeln dieses Kurses tun das, und zwar
- fĂĽr Schutz
- fĂĽr Vertragsfreiheit
- Wer nur sechs Monate Updates in Kauf nimmt, könnte dafür ein billigeres Handy bekommen.
- Jana konnte Phonoras AGB nicht verhandeln, nur annehmen oder nicht kaufen.
- Jana und Max sind beide Privatleute und können über ihren Vertrag frei verhandeln.
- Phonora weiĂź, wie lange der Hersteller Updates liefert, Jana nicht.
- Jeder Verbraucherschutz verursacht Kosten, die in die Preise eingehen.
- Zwingende Regeln ersparen jedem Kunden, das Kleingedruckte jedes Shops zu lesen.
Was Schutz kostet
Die Argumente für die Freiheit sind echt. Zwingender Schutz verteuert Waren und nimmt Käufern die Wahl, billiger mit weniger Rechten zu kaufen. Wer nur ein Jahr ein Handy braucht, zahlt die Update-Pflicht mit. Die Soziale Marktwirtschaft entscheidet das nicht für alle Verträge auf einmal. Sie lässt die Freiheit als Regel stehen und schützt zwingend nur dort, wo eine Seite typischerweise unterlegen ist: zwischen Händler und Verbraucher und bei gestellten Bedingungen. Zwischen Jana und Max bleibt es beim Willen der Parteien. Ob die Linie richtig gezogen ist, kann man bestreiten. Sind zwei Jahre Gewährleistung für ein billiges Handy zu viel, für ein teures zu wenig? Wer das beurteilt, nennt die Interessen beider Seiten, wägt sie und kommt zu einem Ergebnis.
Janas fünf Fragen haben damit ihre Antworten. Das Lite und das Nova 8 ohne Updates haben beide einen Mangel (§ 434 Abs. 5, § 475b). Jana kann zuerst Nacherfüllung verlangen und muss Phonora dafür eine Frist geben, nach Phonoras Weigerung nicht einmal das (§ 475d). Das verlorene Paket trägt Phonora (§ 475 Abs. 2). Ein Widerruf hätte Jana die Rücksendung gekostet. Und das Häkchen bindet sie an Nr. 9 nicht (§§ 476, 307). Offen geblieben sind die Garantie des Herstellers und Phonoras Rückgriff beim Lieferanten (§ 445a).
Voraussetzungen (2)
Jana verkauft ihr altes Handy über Kleinanzeigen an Max, „unter Ausschluss jeder Gewährleistung“. Gilt der Ausschluss?
Die meisten Regeln des Kaufrechts gelten nur, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Welche Tatsache aus Janas Kauf bei Phonora trägt den zwingenden Schutz, der beim Verkauf an Max fehlt?
Verbraucherschutz bedeutet, dass Verträge für Verbraucher nicht wirklich bindend sind.
Zwingender Verbraucherschutz kostet die Kunden nichts.
Welches ist ein echter Preis zwingender Update- und Gewährleistungsregeln?
Die Vertragsfreiheit ist Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. ___ Abs. 1 GG.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass das Recht ausgleicht, wenn eine Vertragspartei „strukturell ___“ ist (BVerfGE 89, 214, 1993).
Regeln, von denen die Parteien durch Vertrag abweichen dĂĽrfen, heiĂźen dispositiv; Regeln, von denen sie nicht abweichen dĂĽrfen, heiĂźen ___.
Norm finden: Jana will wissen, wo beim Privatverkauf die Grenze eines Gewährleistungsausschlusses steht. Welche Norm schlägst du auf?
Jana weiß, dass der Akku ihres alten Handys nur noch eine Stunde hält, sagt Max davon nichts und verkauft „ohne Gewährleistung“. Kann sie sich auf den Ausschluss berufen?
In welchem Fall trägt der Grund für zwingenden Schutz am stärksten?
Vorschlag: „Für Handys unter 150 € dürfen Händler die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen, wenn sie es groß auf der Produktseite angeben.“ Welches Argument spricht für den Vorschlag?
Phonora darf Jana die Update-Pflicht nicht per AGB verkürzen, Jana darf Max aber die Gewährleistung ausschließen. Erörtere in sechs bis neun Sätzen, ob diese Unterscheidung das Spannungsverhältnis zwischen Vertragsfreiheit und Schutzfunktion richtig auflöst, und komm zu einem Fazit.