Erlaubte Nutzung – Privatkopie, Zitat, Unterricht, Lizenz

Permitted Use – Private Copy, Quotation, Teaching, Licence

Wirtschaft und Recht Klasse 8 17 Aufgaben
RechtUrheberrechtMedien

Die Lernenden sortieren Lenas Nutzungen danach, ob das Gesetz sie ohne Nachfrage erlaubt: Privatkopie (§ 53 UrhG – nur privat, nicht von offensichtlich rechtswidriger Vorlage), Zitat (§ 51 – Belegzweck, Auseinandersetzung, Umfang, Quelle nach § 63), Unterricht (§ 60a – bis 15 %, nur für die Teilnehmenden) oder eine freie Lizenz (Creative Commons BY, NC, ND, SA, Namensnennung nach TULLU). Verdrängt wird der belegte Irrtum „Quelle angeben macht alles erlaubt“ (EuGH C-161/17 Renckhoff 2018; klicksafe/iRights.info 2016; Creative Commons 4.0 Legal Code). Ziel: die Abmahnung in Abschnitt 5 und der Fall „Foto im Klassenchat“ in Kurs 5 fragen zuerst, ob eine Schranke greift.

Kopien fĂĽr dich selbst

Das Urheberrecht ist streng: Verwerten darf nur der Urheber. Trotzdem hört Lena jeden Tag Musik, die ihr nicht gehört, und zeigt im Referat Bilder, die andere gemacht haben. Das geht, weil das Urheberrecht Schranken hat: Fälle, in denen das Gesetz selbst die Nutzung erlaubt, ohne dass man fragen muss. Jede Schranke ist wieder eine Norm mit Merkmalen. Wo keine passt, braucht man eine Erlaubnis des Urhebers.

„Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch …, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
— § 53 Abs. 1 UrhG (gekürzt)

Das ist die Privatkopie. Lena hat das Album der Sängerin als CD gekauft und kopiert den Hit auf ihr Handy, um ihn im Bus zu hören: erlaubt. Zwei Merkmale setzen Grenzen. Die Vorlage darf nicht offensichtlich rechtswidrig sein – ein Album, das am Tag vor dem Erscheinen gratis auf einer Tauschbörse liegt, ist es. Und die Kopie bleibt privat: Unter ein öffentliches Video gelegt, ist sie keine Privatkopie mehr. Hätte Lena den Song in der Musikbibliothek der App gewählt, hätte die Plattform die Lizenz gehabt; sie hat aber die MP3 selbst unter das Video gelegt.

Zitat und Unterricht

Unter ihr Video hatte Lena geschrieben: „Musik: (Name der Sängerin), Foto: Bildersuche“. „Ich hab doch die Quelle angegeben“, sagt sie. Das ist der häufigste Irrtum im Urheberrecht. Eine Quellenangabe verlangt das Gesetz bei einem Zitat (§ 63 UrhG) – aber sie macht nichts zu einem Zitat. Erlaubt ist ein Zitat nach § 51 UrhG nur, wenn man sich in einem eigenen Werk mit der fremden Stelle auseinandersetzt – als Beleg, nicht als Deko – und nur so viel übernimmt, wie dieser Zweck braucht. Für ihre Songtext-Analyse in der Schülerzeitung darf Lena zwei Zeilen des Hits zitieren und besprechen. Den ganzen Song als Hintergrundmusik zu nutzen ist kein Zitat, mit oder ohne Quelle.

Für die Schule gibt es eine eigene Schranke: Zur Veranschaulichung des Unterrichts dürfen bis zu 15 Prozent eines Werks genutzt werden, kleine Werke und Abbildungen sogar ganz (§ 60a UrhG) – aber nur für die Lehrenden und die Teilnehmenden. Lena darf das Skyline-Foto in ihrem Erdkunde-Referat der 8b zeigen. Auf die öffentliche Schulhomepage darf es nicht: Das war der Córdoba-Fall.

Mit Erlaubnis: freie Lizenzen

Wo keine Schranke passt, bleibt die Erlaubnis. Viele Urheber geben sie im Voraus, für alle, mit einer Creative-Commons-Lizenz. Ihr Kürzel sagt die Bedingungen: BY – Namensnennung, NC – nicht kommerziell, ND – keine Bearbeitung, SA – Bearbeitungen unter derselben Lizenz weitergeben. Bei „Namensnennung“ reicht nicht „Foto: Internet“: Genannt werden Titel, Urheber, Lizenz, Link zur Lizenz und Ursprungsort (die TULLU-Regel). Hätte Lena ein Skyline-Foto unter CC BY gesucht und so gekennzeichnet, wäre ihr Video in Ordnung gewesen. Wer eine Bedingung bricht, verliert die Erlaubnis.

  • Erlaubt ohne Nachfrage
  • Nur mit Erlaubnis
  • Lena kopiert einen Song von ihrer gekauften CD aufs Handy, nur fĂĽr sich.
  • Lena lädt das neue Album am Tag vor dem Erscheinen gratis von einer Tauschbörse.
  • Lena legt den ganzen Song unter ihr öffentliches Video und schreibt „Musik: …“ darunter.
  • In ihrer Songtext-Analyse fĂĽr die SchĂĽlerzeitung zitiert Lena zwei Zeilen, bespricht sie und nennt die Quelle.
  • Lena zeigt im Erdkunde-Referat vor ihrer Klasse das Skyline-Foto.
  • Die Lehrerin stellt Lenas Referat samt Foto dauerhaft auf die öffentliche Schulhomepage.
  • Lena nutzt ein Foto unter CC BY und nennt Titel, Urheber, Lizenz, Link und Fundort.
  • Lena druckt ein Foto unter CC BY-NC auf Flyer fĂĽr ihre bezahlte Nachhilfe.
Tippe einen Fall an und dann das passende Feld. Drücke „Prüfen“: Welcher Fall mit Quellenangabe landet trotzdem bei „Nur mit Erlaubnis“?

Für das Skyline-Foto auf ihrem Kanal passt keine Schranke, und eine Lizenz hatte Lena nicht. Was der Fotograf deshalb verlangen kann, bleibt vorerst offen. Zuerst geht es um ein anderes Foto der Klassenfahrt – eines, auf dem nicht die Skyline zu sehen ist, sondern Sophie.

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

Was davon ist als Privatkopie erlaubt?

  • â—Ź Emil (14) nimmt eine Radiosendung auf, um sie später selbst zu hören
  • â—‹ Emil lädt einen Film, der gerade erst im Kino läuft, von einer Gratis-Seite
  • â—‹ Emil stellt seine Aufnahme der Radiosendung auf seinen öffentlichen Kanal
Einzelne Kopien zum privaten Gebrauch sind erlaubt (§ 53 Abs. 1 UrhG). Ein Kinofilm gratis im Netz ist eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage, und eine Kopie auf einem öffentlichen Kanal ist nicht mehr privat. Stand 2026.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Nele (15) kopiert ihre gekaufte Hörbuch-CD auf ihr Handy, um sie im Bus zu hören. Das ist erlaubt.

âś“ Wahr
Richtig. Eine einzelne Kopie von einer legalen Vorlage, nur für sich: Das ist eine Privatkopie nach § 53 Abs. 1 UrhG. Stand 2026.
Multiple Choice #3 30s â–¶ Testen

Welche Nutzung ist ein erlaubtes Zitat?

  • â—Ź Ben zitiert in seiner Buchkritik fĂĽr die SchĂĽlerzeitung drei Sätze aus dem Roman, bespricht sie und nennt die Quelle
  • â—‹ Ben druckt ein ganzes Kapitel des Romans in der SchĂĽlerzeitung ab und nennt die Quelle
  • â—‹ Ben setzt drei Sätze aus dem Roman als Deko-Spruch in sein Profil und nennt die Quelle
Ein Zitat braucht einen Belegzweck: Man setzt sich in einem eigenen Werk mit der Stelle auseinander und übernimmt nur so viel, wie dafür nötig ist (§ 51 UrhG). Ein ganzes Kapitel ist zu viel, ein Deko-Spruch hat keinen Belegzweck – die Quellenangabe hilft in beiden Fällen nicht. Stand 2026.
Wahr / Falsch #4 15s â–¶ Testen

Hanna (14) stellt ein komplettes Musikvideo in ihren Kanal und schreibt „Quelle: YouTube, Künstler: …“ darunter. Durch die Quellenangabe ist das erlaubt.

âś“ Falsch
Falsch. Die Quellenangabe ist bei einem Zitat Pflicht (§ 63 UrhG), aber sie macht keine Nutzung zum Zitat. Hanna setzt sich mit dem Video nicht auseinander und übernimmt es ganz – das ist kein Zitat nach § 51 UrhG. Stand 2026.
Multiple Choice #5 20s â–¶ Testen

Was davon erlaubt § 60a UrhG ohne Nachfrage?

  • â—Ź Die Lehrerin zeigt der 8b im Unterricht ein Gedicht aus einem Gedichtband
  • â—‹ Die Lehrerin stellt das Gedicht auf die öffentliche Schulhomepage
  • â—‹ Die Lehrerin kopiert den ganzen Gedichtband fĂĽr jedes Kind der 8b
Für den Unterricht dürfen bis zu 15 % eines Werks und kleine Werke wie ein einzelnes Gedicht ganz genutzt werden – für die Lehrenden und die Klasse (§ 60a Abs. 1 und 2 UrhG). Die offene Homepage erreicht jeden, und der ganze Band ist weit mehr als 15 %. Stand 2026.
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

Jana (13) zeigt in ihrem Biologie-Referat vor der Klasse ein Foto eines Igels aus dem Internet. Das ist erlaubt.

âś“ Wahr
Richtig. Zur Veranschaulichung des Unterrichts dürfen Abbildungen für die Lehrenden und die Teilnehmenden vollständig genutzt werden (§ 60a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG). Stand 2026.
Multiple Choice #7 20s â–¶ Testen

Ein Foto steht unter CC BY 4.0. Welche Nutzung auf deinem Kanal erlaubt die Lizenz?

  • â—Ź Hochladen mit Titel, Urheberin, Lizenz, Link zur Lizenz und Fundort
  • â—‹ [object Object]
  • â—‹ Hochladen ganz ohne Hinweis
BY heißt Namensnennung: Titel, Urheber, Lizenz, Link zur Lizenz und Ursprungsort (TULLU-Regel). „Foto: Internet“ nennt niemanden. Wer die Bedingung nicht erfüllt, hat keine Erlaubnis. Stand 2026.
Wahr / Falsch #8 15s â–¶ Testen

Ein Foto steht unter CC BY-NC. Tim (16) druckt es auf T-Shirts, die er im Netz verkauft, und nennt die Fotografin. Das erlaubt die Lizenz.

âś“ Falsch
Falsch. NC heißt „nicht kommerziell“; T-Shirts verkaufen ist kommerziell. Die richtige Namensnennung ändert daran nichts – jede Bedingung muss erfüllt sein. Stand 2026.
Mittel
LĂĽckentext #1 20s â–¶ Testen

Eine Privatkopie ist nicht erlaubt, wenn die Vorlage offensichtlich ___ hergestellt oder ins Netz gestellt wurde (§ 53 Abs. 1 UrhG).

âś“ Antwort: rechtswidrig
§ 53 Abs. 1 UrhG schließt Kopien von einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage“ aus – etwa einen Kinofilm auf einer Gratis-Seite.
LĂĽckentext #2 15s â–¶ Testen

Wer zitiert, muss nach § 63 UrhG stets die ___ deutlich angeben.

âś“ Antwort: Quelle
§ 63 Abs. 1 UrhG: Beim Zitat „ist stets die Quelle deutlich anzugeben“. Die Quellenangabe ist nötig – aber nicht genug: Ohne Belegzweck (§ 51 UrhG) ist es kein Zitat.
Zahleneingabe #3 15s â–¶ Testen

Wie viel Prozent eines veröffentlichten Werks dürfen nach § 60a Abs. 1 UrhG für den Unterricht höchstens genutzt werden?

âś“ Antwort: 15
§ 60a Abs. 1 UrhG: „bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes“. Abbildungen und kleine Werke dürfen ganz genutzt werden (Abs. 2).
LĂĽckentext #4 15s â–¶ Testen

Das LizenzkĂĽrzel ND heiĂźt auf Deutsch: keine ___.

âś“ Antwort: Bearbeitung
ND („no derivatives“) heißt keine Bearbeitung: Man darf das Werk nur unverändert weitergeben – also z. B. kein Foto zuschneiden und mit Text versehen und so veröffentlichen.
Schwer
Multiple Choice #1 30s â–¶ Testen

Arda (14) findet auf einer werbefinanzierten Gratis-Seite die komplette neue Staffel einer Serie, die es offiziell nur im Bezahl-Abo gibt. Er lädt sie herunter – nur für sich. Ist das eine erlaubte Privatkopie?

  • â—Ź Nein – die Vorlage ist offensichtlich rechtswidrig ins Netz gestellt
  • â—‹ Ja – er nutzt die Folgen nur privat
  • â—‹ Ja – er hat die Folgen nicht selbst hochgeladen
Privat allein genügt nicht: § 53 Abs. 1 UrhG verlangt auch eine Vorlage, die nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Eine Abo-Serie, die komplett gratis auf einer fremden Seite liegt, ist offensichtlich illegal hochgeladen. Stand 2026.
Multiple Choice #2 35s â–¶ Testen

Mika (15) schreibt im Schulblog eine Filmkritik. Er zeigt ein Standbild aus dem Film und schreibt dazu: „Hier sieht man, wie die Kamera die Heldin von unten filmt – sie wirkt riesig.“ Die Quelle nennt er. Ist das Standbild erlaubt?

  • â—Ź Ja – er setzt sich mit dem Bild auseinander, ein Zitat
  • â—‹ Nein – Bilder kann man grundsätzlich nicht zitieren
  • â—‹ Ja – aber nur, weil er die Quelle nennt
Auch Bilder können zitiert werden (§ 51 UrhG). Entscheidend ist der Belegzweck: Mika bespricht genau das, was das Standbild zeigt, in seinem eigenen Text. Die Quellenangabe ist Pflicht (§ 63), aber nicht der Grund, warum es erlaubt ist. Stand 2026.
Multiple Choice #3 30s â–¶ Testen

Herr Weber stellt die Referate der 7c samt fremden Fotos aus dem Netz dauerhaft auf die öffentliche Schulhomepage, die jeder abrufen kann. Ist das von § 60a UrhG gedeckt?

  • â—Ź Nein – § 60a erlaubt die Nutzung fĂĽr die Klasse, nicht fĂĽr jedermann im Netz
  • â—‹ Ja – es sind ja SchĂĽlerarbeiten
  • â—‹ Ja – eine Schule darf fĂĽr Bildungszwecke alles nutzen
§ 60a UrhG erlaubt die Nutzung für Lehrende und Teilnehmende und zur Präsentation an der Schule – nicht das Zugänglichmachen für die ganze Öffentlichkeit. Genau daran scheiterte die Schule im Córdoba-Fall (EuGH 2018, BGH 2019). Stand 2026.
Multiple Choice #4 30s â–¶ Testen

Sara (14) schneidet ein Video, das unter CC BY-SA steht, neu und lädt ihre Version hoch. Unter welche Lizenz muss sie ihr Video stellen?

  • â—Ź CC BY-SA, dieselbe Lizenz wie das Original
  • â—‹ Jede Lizenz, die sie möchte
  • â—‹ Gar keine – Bearbeitungen gehören allen
SA („share alike“) heißt: Bearbeitungen darf man nur unter derselben Lizenz weitergeben. Sara muss außerdem den Urheber des Originals nennen (BY). Stand 2026.
KI-bewertete Frage #5 180s â–¶ Testen

Jule (15) legt den kompletten Song einer Band als Datei unter ihr öffentliches Reel und schreibt darunter: „Song: (Name der Band) – alle Rechte bei der Band“. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob die Nutzung als Zitat nach § 51 UrhG erlaubt ist.

✓ Antwort: Die Nutzung könnte als Zitat nach § 51 UrhG erlaubt sein. Ein Zitat setzt voraus, dass Jule sich in einem eigenen Werk mit dem Song als Beleg auseinandersetzt und nur so viel übernimmt, wie dieser Zweck erfordert. Jule nutzt den ganzen Song nur als Hintergrundmusik und bespricht ihn nicht; die Quellenangabe ist zwar Pflicht (§ 63 UrhG), ersetzt aber den Zitatzweck nicht. Die Nutzung ist daher kein Zitat; Jule bräuchte eine Erlaubnis (Lizenz).
Ein Zitat verlangt Auseinandersetzung als Beleg und einen durch den Zweck begrenzten Umfang (§ 51 UrhG). Die Quellenangabe ist Pflicht (§ 63 UrhG), aber keine Erlaubnis. Stand 2026.