Erlaubte Nutzung – Privatkopie, Zitat, Unterricht, Lizenz
Permitted Use – Private Copy, Quotation, Teaching, Licence
Die Lernenden sortieren Lenas Nutzungen danach, ob das Gesetz sie ohne Nachfrage erlaubt: Privatkopie (§ 53 UrhG – nur privat, nicht von offensichtlich rechtswidriger Vorlage), Zitat (§ 51 – Belegzweck, Auseinandersetzung, Umfang, Quelle nach § 63), Unterricht (§ 60a – bis 15 %, nur für die Teilnehmenden) oder eine freie Lizenz (Creative Commons BY, NC, ND, SA, Namensnennung nach TULLU). Verdrängt wird der belegte Irrtum „Quelle angeben macht alles erlaubt“ (EuGH C-161/17 Renckhoff 2018; klicksafe/iRights.info 2016; Creative Commons 4.0 Legal Code). Ziel: die Abmahnung in Abschnitt 5 und der Fall „Foto im Klassenchat“ in Kurs 5 fragen zuerst, ob eine Schranke greift.
Kopien fĂĽr dich selbst
Das Urheberrecht ist streng: Verwerten darf nur der Urheber. Trotzdem hört
Lena jeden Tag Musik, die ihr nicht gehört, und zeigt im Referat Bilder, die
andere gemacht haben. Das geht, weil das Urheberrecht
„Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch …, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
— § 53 Abs. 1 UrhG (gekürzt)
Das ist die Privatkopie. Lena hat das Album der Sängerin als CD gekauft und kopiert den Hit auf ihr Handy, um ihn im Bus zu hören: erlaubt. Zwei Merkmale setzen Grenzen. Die Vorlage darf nicht offensichtlich rechtswidrig sein – ein Album, das am Tag vor dem Erscheinen gratis auf einer Tauschbörse liegt, ist es. Und die Kopie bleibt privat: Unter ein öffentliches Video gelegt, ist sie keine Privatkopie mehr. Hätte Lena den Song in der Musikbibliothek der App gewählt, hätte die Plattform die Lizenz gehabt; sie hat aber die MP3 selbst unter das Video gelegt.
Zitat und Unterricht
Unter ihr Video hatte Lena geschrieben: „Musik: (Name der Sängerin), Foto: Bildersuche“. „Ich hab doch die Quelle angegeben“, sagt sie. Das ist der häufigste Irrtum im Urheberrecht. Eine Quellenangabe verlangt das Gesetz bei einem Zitat (§ 63 UrhG) – aber sie macht nichts zu einem Zitat. Erlaubt ist ein Zitat nach § 51 UrhG nur, wenn man sich in einem eigenen Werk mit der fremden Stelle auseinandersetzt – als Beleg, nicht als Deko – und nur so viel übernimmt, wie dieser Zweck braucht. Für ihre Songtext-Analyse in der Schülerzeitung darf Lena zwei Zeilen des Hits zitieren und besprechen. Den ganzen Song als Hintergrundmusik zu nutzen ist kein Zitat, mit oder ohne Quelle.
Für die Schule gibt es eine eigene Schranke: Zur Veranschaulichung des Unterrichts dürfen bis zu 15 Prozent eines Werks genutzt werden, kleine Werke und Abbildungen sogar ganz (§ 60a UrhG) – aber nur für die Lehrenden und die Teilnehmenden. Lena darf das Skyline-Foto in ihrem Erdkunde-Referat der 8b zeigen. Auf die öffentliche Schulhomepage darf es nicht: Das war der Córdoba-Fall.
Mit Erlaubnis: freie Lizenzen
Wo keine Schranke passt, bleibt die
- Erlaubt ohne Nachfrage
- Nur mit Erlaubnis
- Lena kopiert einen Song von ihrer gekauften CD aufs Handy, nur fĂĽr sich.
- Lena lädt das neue Album am Tag vor dem Erscheinen gratis von einer Tauschbörse.
- Lena legt den ganzen Song unter ihr öffentliches Video und schreibt „Musik: …“ darunter.
- In ihrer Songtext-Analyse fĂĽr die SchĂĽlerzeitung zitiert Lena zwei Zeilen, bespricht sie und nennt die Quelle.
- Lena zeigt im Erdkunde-Referat vor ihrer Klasse das Skyline-Foto.
- Die Lehrerin stellt Lenas Referat samt Foto dauerhaft auf die öffentliche Schulhomepage.
- Lena nutzt ein Foto unter CC BY und nennt Titel, Urheber, Lizenz, Link und Fundort.
- Lena druckt ein Foto unter CC BY-NC auf Flyer fĂĽr ihre bezahlte Nachhilfe.
Für das Skyline-Foto auf ihrem Kanal passt keine Schranke, und eine Lizenz hatte Lena nicht. Was der Fotograf deshalb verlangen kann, bleibt vorerst offen. Zuerst geht es um ein anderes Foto der Klassenfahrt – eines, auf dem nicht die Skyline zu sehen ist, sondern Sophie.
Voraussetzungen (1)
Ermöglicht (1)
Was davon ist als Privatkopie erlaubt?
Nele (15) kopiert ihre gekaufte Hörbuch-CD auf ihr Handy, um sie im Bus zu hören. Das ist erlaubt.
Welche Nutzung ist ein erlaubtes Zitat?
Hanna (14) stellt ein komplettes Musikvideo in ihren Kanal und schreibt „Quelle: YouTube, Künstler: …“ darunter. Durch die Quellenangabe ist das erlaubt.
Was davon erlaubt § 60a UrhG ohne Nachfrage?
Jana (13) zeigt in ihrem Biologie-Referat vor der Klasse ein Foto eines Igels aus dem Internet. Das ist erlaubt.
Ein Foto steht unter CC BY 4.0. Welche Nutzung auf deinem Kanal erlaubt die Lizenz?
Ein Foto steht unter CC BY-NC. Tim (16) druckt es auf T-Shirts, die er im Netz verkauft, und nennt die Fotografin. Das erlaubt die Lizenz.
Eine Privatkopie ist nicht erlaubt, wenn die Vorlage offensichtlich ___ hergestellt oder ins Netz gestellt wurde (§ 53 Abs. 1 UrhG).
Wer zitiert, muss nach § 63 UrhG stets die ___ deutlich angeben.
Wie viel Prozent eines veröffentlichten Werks dürfen nach § 60a Abs. 1 UrhG für den Unterricht höchstens genutzt werden?
Das LizenzkĂĽrzel ND heiĂźt auf Deutsch: keine ___.
Arda (14) findet auf einer werbefinanzierten Gratis-Seite die komplette neue Staffel einer Serie, die es offiziell nur im Bezahl-Abo gibt. Er lädt sie herunter – nur für sich. Ist das eine erlaubte Privatkopie?
Mika (15) schreibt im Schulblog eine Filmkritik. Er zeigt ein Standbild aus dem Film und schreibt dazu: „Hier sieht man, wie die Kamera die Heldin von unten filmt – sie wirkt riesig.“ Die Quelle nennt er. Ist das Standbild erlaubt?
Herr Weber stellt die Referate der 7c samt fremden Fotos aus dem Netz dauerhaft auf die öffentliche Schulhomepage, die jeder abrufen kann. Ist das von § 60a UrhG gedeckt?
Sara (14) schneidet ein Video, das unter CC BY-SA steht, neu und lädt ihre Version hoch. Unter welche Lizenz muss sie ihr Video stellen?
Jule (15) legt den kompletten Song einer Band als Datei unter ihr öffentliches Reel und schreibt darunter: „Song: (Name der Band) – alle Rechte bei der Band“. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob die Nutzung als Zitat nach § 51 UrhG erlaubt ist.