Urheberrecht – wem ein Werk gehört
Copyright – Who Owns a Work
Die Lernenden prüfen an Lenas Video, ob ein Song, ein Foto, eine Idee oder ein Allerweltssatz ein Werk ist (§ 2 Abs. 2 UrhG: persönliche geistige Schöpfung), und erfahren, dass der Schutz mit der Schöpfung von selbst entsteht – ohne ©-Zeichen, ohne Anmeldung – und bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers dauert (§§ 7, 64). Über die Verwertungsrechte (§§ 15–19a) sehen sie, warum „frei zugänglich“ nicht „frei nutzbar“ heißt. Verdrängt werden die belegten Irrtümer „im Netz ist alles frei“ und „ohne © kein Schutz“ (Palfrey et al. 2009; klicksafe/iRights.info 2016; EuGH Renckhoff 2018). Ziel: die Schranken im nächsten Abschnitt und die Abmahnung in Abschnitt 5 setzen dieses Ausschließlichkeitsrecht voraus.
Ist das ein Werk?
Lenas Video von der Klassenfahrt besteht aus vier Zutaten: ihren eigenen
Szenen, einem Untertitel, dem Hit einer bekannten Sängerin und einem
Skyline-Foto aus der Bildersuche. „Das stand doch alles frei im Netz“, sagt
sie. Ob sie die Zutaten benutzen darf, hängt zuerst an einer Frage: Ist das
überhaupt etwas, das jemandem gehört? Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt
nur
„Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“
— § 2 Abs. 2 UrhG
Darin stecken drei Merkmale. Persönlich: Ein Mensch hat es
geschaffen. Es hat eine Form, die man sehen, hören oder lesen kann –
eine Idee im Kopf genĂĽgt nicht. Und es ist individuell gestaltet,
also nicht so alltäglich, dass jeder es genauso machen würde. Wie bei jeder
Norm aus Kurs 1 gilt: Nur wenn alle Merkmale erfĂĽllt sind, ist es ein
Nur der Song erfüllt alle drei Merkmale. Lenas Idee „Berlin in 60 Sekunden“ hat noch keine Form, der Satz „Berlin ist eine große Stadt“ ist zu alltäglich, und das Affen-Selfie hat kein Mensch gemacht. Für Fotos gibt es eine Besonderheit: Auch ein schlichter Handy-Schnappschuss ohne jeden Kunstanspruch ist geschützt, als Lichtbild nach § 72 UrhG. Das Skyline-Foto gehört also auf jeden Fall jemandem.
Geschützt – ohne ©-Zeichen
Wem? Das Gesetz antwortet knapp: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes“
(§ 7 UrhG). Der
Unter dem Foto stand kein ©-Zeichen, kein Name, kein „Alle Rechte vorbehalten“. Das ändert nichts. Der Schutz entsteht in Deutschland automatisch mit der Schöpfung: Niemand muss sein Werk anmelden oder kennzeichnen. Er dauert lange – das Urheberrecht erlischt erst „siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers“ (§ 64 UrhG), gezählt ab dem Ende des Todesjahres (§ 69 UrhG). Lebt die Sängerin noch sechzig Jahre, ist ihr Song also rund 130 Jahre lang geschützt. Erst danach ist ein Werk gemeinfrei, wie die Sinfonien Beethovens, der 1827 starb.
Frei zugänglich ist nicht frei nutzbar
Was genau gehört dem Urheber? Das Gesetz gibt ihm ausschließliche
Lena hat das Foto heruntergeladen (eine Kopie) und auf ihrem öffentlichen Kanal hochgeladen (öffentlich zugänglich gemacht). Dass der Fotograf es selbst frei ins Netz gestellt hatte, erlaubt ihr das nicht: Der Fotograf hat sein Bild auf seiner Seite gezeigt, nicht auf ihrem Kanal. Genau so entschied 2018 der Europäische Gerichtshof im Fall einer Schülerin aus Nordrhein-Westfalen, die ein frei abrufbares Foto der Stadt Córdoba in ihr Referat setzte, das dann auf der Schulhomepage landete. Gibt es also gar keinen Weg, fremde Werke zu nutzen? Doch – aber nur die Wege, die das Gesetz selbst öffnet.
Voraussetzungen (1)
Ermöglicht (2)
Welches davon ist ein Werk im Sinne des Urheberrechts?
Tom (14) erzählt seinem Freund die Idee für ein Handyspiel, in dem man als Pizza durch Rom rollt. Die Idee ist als Werk geschützt.
Jonas (15) schreibt einen Rap und lädt ihn auf YouTube hoch. Seit wann ist der Rap geschützt?
Unter einem Foto auf einer Reiseseite steht weder ein Name noch ein ©-Zeichen. Also darf jeder das Foto auf seinem Kanal verwenden.
Welches Werk ist im Jahr 2026 gemeinfrei?
Ben (14) findet auf der Website einer Fotografin ein Foto vom Eiffelturm. Was davon darf er ohne Erlaubnis?
Ein Song ist auf YouTube frei abrufbar. Deshalb darfst du ihn als Datei unter dein öffentliches Video legen.
Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke nur persönliche geistige ___.
„Urheber ist der ___ des Werkes.“ (§ 7 UrhG)
Wie viele Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht?
Wer ein Foto so ins Netz stellt, dass jeder es abrufen kann, macht es öffentlich ___ (§ 19a UrhG).
Ella (13) knipst ohne nachzudenken ein Handyfoto vom Schulhof. Ihre Freundin postet es ungefragt auf ihrem öffentlichen Kanal. Ist Ellas Foto geschützt?
Mila (16) zeichnet einen Comic für die Schülerzeitung. Die Redaktion druckt ihn ohne ihren Namen und sagt später, der Comic gehöre jetzt der Schülerzeitung. Wer ist Urheberin des Comics?
Der Maler Franz Marc starb 1916. Seit dem 1. Januar welchen Jahres sind seine Bilder gemeinfrei?
Karla (15) stellt einen aktuellen Roman als PDF vollständig auf ihre öffentliche Website, „damit alle ihn lesen können“. Sie nennt die Autorin und verdient kein Geld damit. Verletzt sie das Urheberrecht?
Paul (14) findet auf der Website einer Fotografin ein Foto vom Münchner Olympiaturm. Ein ©-Zeichen steht nicht darunter. Paul lädt das Foto herunter und stellt es als Titelbild auf seinen öffentlichen Kanal. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Paul das Urheberrecht der Fotografin verletzt.