Fall: Der Ball in der Scheibe
Case: The Ball Through the Pane
Ein ausgearbeiteter Fall mit zwei Ansprüchen und einer Strafbarkeitsfrage: Ben (9) schießt trotz Verbot den Ball durch Herrn Albrechts Scheibe (300 €). Die Lernenden sagen jeden Schritt voraus und prüfen § 823 Abs. 1 BGB gegen Ben (Verschulden, Verantwortlichkeit nach § 828 Abs. 3 im Norm-Check gegen zwei Varianten), § 832 BGB gegen die Mutter (Aufsichtspflicht eines Neunjährigen) und § 303 StGB (Vorsatz, § 19 StGB). Verdrängt werden „Eltern haften für ihre Kinder“, „Kinder haften nie“ und „Schaden heißt Strafe“. Bringt Kurs 1 im Gutachten zurück (Stand 2026).
Der Fall und zwei Obersätze
Dienstagnachmittag im Garten der Hoffmanns. Ben (9) hat zwei Jacken als Tor auf den Rasen gelegt, direkt vor dem Zaun, hinter dem Herrn Albrechts Wintergarten liegt. Seine Mutter hat es ihm oft gesagt: „Schieß nie in Richtung Wintergarten!“ Sie ist in der Küche und schaut etwa jede halbe Stunde hinaus. Ben zieht ab, der Ball geht übers Tor, über den Zaun und durch die Scheibe. Das neue Glas kostet 300 €.
Herr Albrecht will 300 € – von Ben und von seiner Mutter. Das sind zwei
AnsprĂĽche mit zwei Anspruchsgrundlagen. Der erste
Herr Albrecht könnte gegen Ben einen Anspruch auf Schadensersatz von 300 € aus § 823 Abs. 1 BGB haben.
Ob Ben außerdem bestraft wird, ist eine dritte Frage und kommt zum Schluss. Bevor du weiterliest: Welches Merkmal des § 823 Abs. 1 prüft man zuerst?
Schritt 1: Eigentum verletzt – widerrechtlich
Zuerst die Verletzung: Ben mĂĽsste das Eigentum eines anderen verletzt
haben. Die Scheibe gehört Herrn Albrecht und ist zerbrochen – eine
Eigentumsverletzung. Verursacht hat sie Bens Schuss. Ein Recht, fremde
Scheiben zu zerschieĂźen, hatte Ben nicht; also war die Verletzung
widerrechtlich. Diese
Spannend wird der nächste Schritt. Ben wollte die Scheibe nicht treffen. Sag voraus: Fehlt deshalb das Verschulden?
Schritt 2: Verschulden – und ist Ben schon verantwortlich?
Ben müsste vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Vorsatz scheidet aus, er wollte aufs Tor. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Ben kannte das Verbot und wusste, dass ein Schuss danebengehen kann. Also hat er fahrlässig gehandelt.
Bei einem Kind folgt ein weiterer Schritt: Ben müsste für den Schaden verantwortlich sein (§ 828 BGB, Kurs 1). Er ist älter als sieben. Die Sonderregel für Sieben- bis Neunjährige gilt nur bei Unfällen mit Autos oder Bahnen – hier ging es um einen Ball. Es bleibt § 828 Abs. 3: Ben haftet, wenn er die nötige Einsicht hatte. Ein Neunjähriger, dem man das Verbot erklärt hat, sieht ein, dass er eine zerschossene Scheibe ersetzen muss. Prüfe Bens Fall und zwei Varianten:
Bei Emil scheitert es am Alter, auf dem Bolzplatz am Verschulden. Bei Ben sind alle Merkmale erfüllt. Welche Rechtsfolge tritt ein – und in welcher Höhe? Sag es voraus.
Ergebnis gegen Ben
Ben schuldet Schadensersatz: den Zustand herzustellen, der ohne den Schuss bestünde, oder den nötigen Geldbetrag (§ 249 BGB) – 300 € für das Glas, nicht mehr.
Somit hat Herr Albrecht gegen Ben einen Anspruch auf Schadensersatz von 300 € aus § 823 Abs. 1 BGB.
Dass Ben keine 300 € hat, ändert am Anspruch nichts; oft zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie. Bleibt der zweite Anspruch. Sag voraus: Muss auch Bens Mutter zahlen?
Der zweite Anspruch: die Mutter (§ 832 BGB)
Herr Albrecht könnte gegen Bens Mutter einen Anspruch auf 300 € aus § 832 Abs. 1 BGB haben. Sie ist als Mutter kraft Gesetzes zur Aufsicht über Ben verpflichtet (§ 1631 Abs. 1 BGB), und Ben hat Herrn Albrecht widerrechtlich geschädigt. Die Ersatzpflicht tritt aber nicht ein, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht genügt hat. Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt vom Alter ab. Einen Neunjährigen darf man im eigenen Garten allein spielen lassen, wenn man ihm die Gefahren erklärt und regelmäßig nachsieht – genau das hat die Mutter getan. Also hat sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, und ein Anspruch aus § 832 Abs. 1 BGB besteht nicht.
Und strafrechtlich?
„Das ist Sachbeschädigung!“, hat Herr Albrecht gerufen. Strafbar nach § 303 StGB ist, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt – aber nur mit Vorsatz (§ 15 StGB). Ben wollte aufs Tor schießen, nicht auf die Scheibe: kein Vorsatz. Und selbst mit Vorsatz wäre er mit neun Jahren schuldunfähig (§ 19 StGB). Ben hat sich nicht strafbar gemacht.
Das ganze Ergebnis in drei Sätzen: Ben schuldet Herrn Albrecht 300 €. Die Mutter schuldet nichts. Bestraft wird niemand. Herr Albrechts „von euch!“ trifft also nur Ben, und eine Anzeige liefe ins Leere. Im nächsten Fall geht es wieder um einen Kauf – diesmal um einen, der schiefgeht.
Voraussetzungen (2)
Obersatz: Albrecht gegen Ben auf 300 € aus § 823 Abs. 1 BGB. Welche Frage prüft man zuerst?
Weil Ben die Scheibe nicht treffen wollte, fehlt im Fall Fensterscheibe das Verschulden.
Bens Mutter muss Herrn Albrecht die 300 € schon deshalb zahlen, weil sie Bens Mutter ist.
Welcher zweite Obersatz passt zum Fall Fensterscheibe?
Wer trotz Verbot Richtung Wintergarten schießt und die Scheibe trifft – wer haftet Herrn Albrecht NICHT nach § 823 Abs. 1 BGB?
Weil Ben erst neun ist, haftet er nach § 828 Abs. 2 BGB nicht für die Scheibe.
Herr Albrecht verlangt von Ben 500 €: 300 € für das neue Glas und 200 € „als Denkzettel“. Wie viel Euro schuldet Ben aus § 823 Abs. 1 BGB?
Hätte Ben (9) die Scheibe absichtlich getroffen, könnte er nach § 303 StGB bestraft werden.
In welchem Fall haftet die Mutter eines Neunjährigen nach § 832 Abs. 1 BGB für eine zerschossene Scheibe?
Variante: Nele (15) wirft aus Wut absichtlich einen Stein durch Herrn Albrechts Scheibe. Was folgt?
Ben (9) schießt im Garten trotz des Verbots seiner Mutter Richtung Wintergarten; der Ball zerbricht Herrn Albrechts Scheibe. Fahrlässigkeit ist schon bejaht. Prüfe in zwei bis vier Sätzen im Gutachtenstil nur den nächsten Schritt: Ist Ben nach § 828 BGB für den Schaden verantwortlich?
Herr Albrecht verlangt die 300 € auch von Bens Mutter. Sie hatte Ben (9) verboten, Richtung Wintergarten zu schießen, und schaute etwa jede halbe Stunde aus der Küche in den Garten. Prüfe in drei bis fünf Sätzen im Gutachtenstil, ob Herr Albrecht gegen sie einen Anspruch aus § 832 Abs. 1 BGB hat, und schreibe das Ergebnis.
Variante: Bens Freund Emil (6) schießt trotz Verbot den Ball durch Herrn Albrechts Scheibe (300 €). Schreibe ein kurzes Gutachten (vier bis sechs Sätze): Hat Herr Albrecht gegen Emil einen Anspruch auf 300 € aus § 823 Abs. 1 BGB?