Nacherfüllung zuerst – § 439 BGB

Cure First – § 439 BGB

Wirtschaft und Recht Klasse 9 22 Aufgaben
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Hat eine gekaufte Sache einen Mangel, steht dem Käufer eine feste Reihenfolge zu: zuerst die Nacherfüllung – Reparatur oder Neulieferung, und die Wahl zwischen beiden hat der Käufer (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB); die Kosten trägt der Verkäufer (§ 439 Abs. 2 BGB), und Ansprechpartner ist der Verkäufer, nicht der Hersteller. Die Lernenden begleiten Elif mit ihrem E-Scooter zum Händler, sortieren ihre Forderungen in „jetzt“, „erst später“ und „muss sie nicht hinnehmen“ und sagen für fremde Käufe, was zuerst verlangt werden kann (Stand 2026). Verdrängt werden das „sofort Geld zurück“, das angebliche Umtauschrecht und „das muss der Hersteller machen“ (Verbraucherzentrale NRW, „Denkste – Rechtsirrtümer beim Kaufen und Bezahlen“, 2018) – Erwartungen, die aus dem Fairnessgefühl statt aus der Norm gebildet werden (Kahneman, Knetsch & Thaler 1986). Ziel: Die zweite Stufe – Rücktritt und Minderung, Abschnitt 3 – setzt eine gescheiterte Nacherfüllung voraus, und der Fall „defektes Fahrrad“ in Kurs 5 prüft genau diese Reihenfolge.

Erst einmal: eine zweite Chance für den Verkäufer

Am 23. März steht Elif mit ihrem Scooter im Radhaus Kessler: Reichweite 12 statt bis zu 25 km, Handyhalterung fehlt. „Ich will mein Geld zurück!“, sagt sie. Herr Kessler winkt ab: „Mit dem Akku müssen Sie sich an den Hersteller wenden.“ Beide liegen falsch. Was Elif jetzt zusteht, regelt § 437 BGB – und zwar in einer festen Reihenfolge:

„Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen …, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. … von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. … Schadensersatz … verlangen.“
— § 437 BGB

An erster Stelle steht die Nacherfüllung: Der Verkäufer bekommt eine zweite Chance, die Sache so zu liefern, wie er sie schuldet. Rücktritt und Minderung – die zweite Stufe – setzen voraus, dass diese Chance verstrichen ist (§ 323 Abs. 1 BGB). Und Elifs Vertragspartner ist Herr Kessler, nicht der Hersteller: Gegen den Verkäufer richten sich alle Rechte aus § 437.

Reparatur oder neu – Elif entscheidet

Nacherfüllung gibt es in zwei Formen. Die Nachbesserung beseitigt den Mangel – Kessler baut einen neuen Akku ein. Die Nachlieferung ersetzt die ganze Sache durch eine mangelfreie – ein neuer Scooter. Welche von beiden, entscheidet nicht der Händler:

„Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.“
— § 439 Abs. 1 BGB

Das Wahlrecht hat Elif. Sie hängt an ihrem Scooter mit den Aufklebern und wählt den neuen Akku; für die fehlende Halterung verlangt sie schlicht, dass Kessler sie nachliefert. Hätte sie einen neuen Scooter gewollt, dürfte Kessler das nur ablehnen, wenn es unverhältnismäßig teuer wäre (§ 439 Abs. 4) – etwa ein neuer Scooter für einen Kratzer, den ein Lackstift behebt. Beim Kauf vom Händler muss er die Nacherfüllung außerdem in angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erledigen (§ 475 Abs. 6 BGB).

Der Mangel darf Elif nichts kosten

Kessler will den Scooter zum Akkutausch an den Großhändler schicken und sagt: „Die 25 € Versand übernehmen Sie.“ Wieder falsch. Der Verkäufer trägt die Kosten der Nacherfüllung – „insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten“ (§ 439 Abs. 2 BGB). Sonst würde der Mangel den Käufer Geld kosten, obwohl er ihn nicht verursacht hat. Sortiere unten Elifs Wünsche und Kesslers Forderungen:

  • Kann sie jetzt verlangen
  • Erst auf der zweiten Stufe
  • Muss sie nicht hinnehmen
  • Einen neuen Akku einbauen lassen
  • Stattdessen einen neuen, mangelfreien Scooter
  • Die vereinbarte Handyhalterung
  • Scooter zurĂĽckgeben, 360 € zurĂĽck
  • Scooter behalten, 90 € vom Preis zurĂĽck
  • „Die 25 € Versand zahlen Sie.“
  • „Wenden Sie sich an den Hersteller.“
  • „Wir entscheiden, ob repariert oder getauscht wird.“
Sortiere die acht Sätze: Was kann Elif jetzt verlangen, was erst auf der zweiten Stufe – und was muss sie nicht hinnehmen?

Kessler lenkt ein, schickt den Scooter auf eigene Kosten ein, und eine Woche später ist er zurück, mit neuem Akku. Elif fährt los – und kommt 13 km weit. Die erste Reparatur hat nichts gebracht. Wie oft muss sie das noch mitmachen?

Leicht
Multiple Choice #1 30s â–¶ Testen

Mia kauft im Elektronikladen Kopfhörer für 79 €. Nach drei Tagen fällt der rechte Kanal aus. Was kann Mia jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Eine Reparatur oder ein neues Paar Kopfhörer — sie darf wählen
  • â—‹ Sofort die 79 € zurĂĽck
  • â—‹ Nichts vom Laden — sie muss sich an den Hersteller wenden
Zuerst kommt immer die Nacherfüllung, und die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung hat der Käufer (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB). Geld zurück gibt es erst, wenn die Nacherfüllung scheitert. Ansprechpartner ist der Laden, nicht der Hersteller.
Multiple Choice #2 30s â–¶ Testen

Toms Toaster, gekauft vor fünf Monaten im Elektromarkt für 39 €, heizt nicht mehr. Was kann Tom jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Vom Elektromarkt die Reparatur oder einen neuen Toaster
  • â—‹ Vom Hersteller die Reparatur — der Markt hat damit nichts zu tun
  • â—‹ Vom Elektromarkt sofort die 39 € zurĂĽck
Vertragspartner ist der Verkäufer, also der Elektromarkt — an ihn richten sich alle Gewährleistungsrechte (§ 437 BGB). Eine Herstellergarantie kommt freiwillig obendrauf (§ 443 BGB), sie ersetzt die gesetzlichen Rechte nicht.
Multiple Choice #3 30s â–¶ Testen

Für den Schulstand bestellt die Klasse beim Großhändler 200 Becher für 48 €. Geliefert werden 200 Becher, von denen 60 eingerissen sind. Was kann die Klasse jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Die Nachlieferung von 60 einwandfreien Bechern oder deren Austausch
  • â—‹ Sofort die kompletten 48 € zurĂĽck
  • â—‹ Nichts — bei einem Preis von 24 Cent pro Becher gibt es keine Rechte
Auch eine Teilmenge kann mangelhaft sein, und auch bei kleinen Beträgen gilt zuerst die Nacherfüllung (§§ 434, 437 Nr. 1, 439 BGB). Der Preis spielt für die Rechte keine Rolle, nur für die Frage, was verhältnismäßig ist.
Wahr / Falsch #4 20s â–¶ Testen

Mehmets neue Bluetooth-Box für 40 € knistert seit dem ersten Tag. Er möchte eine neue Box; der Händler will die alte zur Reparatur einschicken. — Ob repariert oder neu geliefert wird, entscheidet hier Mehmet.

âś“ Wahr
Richtig. Der Käufer wählt zwischen Nachbesserung und Nachlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB). Eine neue Box für 40 € ist auch nicht unverhältnismäßig teuer (§ 439 Abs. 4 BGB).
Wahr / Falsch #5 20s â–¶ Testen

Jonas muss seinen zwei Monate alten, defekten Laptop zur Reparatur in die Filiale des Verkäufers in der Nachbarstadt bringen. — Die Fahrtkosten muss ihm der Verkäufer ersetzen.

âś“ Wahr
Richtig. Zu den Kosten der Nacherfüllung gehören ausdrücklich auch Wegekosten (§ 439 Abs. 2 BGB). Beim Kauf vom Händler kann Jonas dafür sogar einen Vorschuss verlangen (§ 475 Abs. 5 BGB).
Mittel
Multiple Choice #1 30s â–¶ Testen

Lena kauft im Laden eine Jacke für 60 €. Zu Hause gefällt sie ihr nicht mehr. Die Jacke ist völlig in Ordnung. Was kann Lena jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Nichts — der Laden muss die Jacke nicht zurĂĽcknehmen
  • â—‹ Die 60 € zurĂĽck, sie hat 14 Tage Umtauschrecht
  • â—‹ Einen Gutschein ĂĽber 60 €, das schreibt das Gesetz vor
Ein gesetzliches Umtauschrecht für einwandfreie Ware im Laden gibt es nicht. Die Rechte aus §§ 434, 437 BGB setzen einen Mangel voraus, und „gefällt mir nicht mehr“ ist keiner. Viele Läden nehmen trotzdem zurück — das ist Kulanz, also freiwillig.
Wahr / Falsch #2 20s â–¶ Testen

Jonas’ Trinkflasche für 12 € aus dem Sportgeschäft ist einwandfrei; zu Hause merkt er, dass er schon eine hat. Das Geschäft muss die Flasche innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen.

âś“ Falsch
Nein. Für einen Kauf im Laden gibt es kein gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht; die Rechte aus § 437 BGB brauchen einen Mangel. Nimmt das Geschäft die Flasche zurück, tut es das freiwillig.
LĂĽckentext #3 20s â–¶ Testen

Mias Kopfhörer sind nach drei Tagen defekt. Zuerst kann sie nur eines verlangen: die ___ — also Reparatur oder ein neues Paar.

âś“ Antwort: NacherfĂĽllung
Die Nacherfüllung steht in der ersten Reihe (§ 439 BGB). Rücktritt, Minderung und Schadensersatz kommen erst, wenn sie fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist (§§ 437, 440 BGB).
LĂĽckentext #4 20s â–¶ Testen

Lenas Jacke hat keinen Mangel, also gibt es kein Recht auf RĂĽckgabe. Nimmt der Laden sie trotzdem zurĂĽck, ist das reine ___.

âś“ Antwort: Kulanz
Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Verkäufers. Man kann sie erbitten, aber nicht einklagen — anders als die Gewährleistung, die im Gesetz steht.
Zahleneingabe #5 25s â–¶ Testen

Tom kauft am 1. März 2026 im Fachgeschäft ein neues Fahrrad. Wie viele Jahre lang kann er Mängel geltend machen, die schon bei der Übergabe angelegt waren?

âś“ Antwort: 2
Die Gewährleistungsfrist beim Kauf einer neuen beweglichen Sache beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, Stand 2026). Sie ist etwas anderes als eine Herstellergarantie, die kürzer oder länger sein kann.
LĂĽckentext #6 25s â–¶ Testen

Annas neue Waschmaschine pumpt nicht ab. Sie verlangt keine Reparatur, sondern eine neue, mangelfreie Maschine. Diese Form der NacherfĂĽllung heiĂźt ___.

âś“ Antwort: Nachlieferung
Die Lieferung einer mangelfreien Sache heißt Nachlieferung; die Beseitigung des Mangels heißt Nachbesserung. Zwischen beiden wählt der Käufer (§ 439 Abs. 1 BGB).
LĂĽckentext #7 20s â–¶ Testen

Für die Reparatur von Annas Waschmaschine fallen 80 € Arbeitslohn und 30 € für Ersatzteile an. Diese 110 € trägt der ___.

✓ Antwort: Verkäufer
Die zur Nacherfüllung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten trägt der Verkäufer (§ 439 Abs. 2 BGB).
Schwer
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Tom kauft im Fachgeschäft ein neues Fahrrad für 450 €. Nach zwei Wochen springt die Schaltung ständig heraus; der Fehler war schon beim Kauf angelegt. Was kann Tom jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Die Reparatur der Schaltung oder ein neues Rad — er darf wählen
  • â—‹ Sofort 100 € vom Kaufpreis zurĂĽck
  • â—‹ Sofort den RĂĽcktritt vom Kaufvertrag
Minderung und Rücktritt stehen in der zweiten Reihe: Erst muss der Verkäufer die Chance zur Nacherfüllung bekommen (§§ 437, 439, 441, 323 BGB). Der Mangel ist behebbar, also wird zuerst repariert oder ersetzt.
Multiple Choice #2 35s â–¶ Testen

Ninas Handy für 480 € war wegen desselben Fehlers schon zweimal in der Werkstatt des Verkäufers. Jetzt ist der Fehler wieder da. Was kann Nina jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Den RĂĽcktritt: Handy zurĂĽck, 480 € zurĂĽck
  • â—‹ Nur eine dritte Reparatur beim selben Verkäufer
  • â—‹ Nichts mehr — zwei Reparaturen waren ihr gutes Recht
Spätestens nach dem zweiten erfolglosen Versuch gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen (§ 440 Satz 2 BGB); beim Kauf vom Händler genügt sogar schon ein Versuch, nach dem der Mangel wieder auftritt (§ 475d Abs. 1 Nr. 2 BGB). Damit ist die erste Reihe abgearbeitet und Nina kann zurücktreten — oder mindern, wenn sie das Handy behalten will.
Multiple Choice #3 35s â–¶ Testen

Ben kauft beim Fahrradhändler ein gebrauchtes Rad für 200 €. Auf dem Kassenbon steht „Gekauft wie gesehen, keine Gewährleistung“. Nach einer Woche zeigt sich ein Riss im Rahmen, der schon beim Kauf vorhanden war. Was kann Ben jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Die NacherfĂĽllung vom Händler — der Satz auf dem Bon hilft dem Händler nicht
  • â—‹ Nichts — mit „wie gesehen“ hat Ben auf alles verzichtet
  • â—‹ Schadensersatz vom Hersteller des Rahmens
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer, ist ein pauschaler Gewährleistungsausschluss unwirksam (§ 476 Abs. 1 BGB) — auch bei gebrauchter Ware. Zwischen zwei Privatleuten wäre „gekauft wie gesehen“ dagegen zulässig; hier steht ein Händler auf der anderen Seite.
Multiple Choice #4 30s â–¶ Testen

Mias defekte Kopfhörer müssen zur Reparatur eingeschickt werden. Der Laden sagt, sie müsse die 15 € Versandkosten selbst tragen. Was kann Mia jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Die Reparatur, ohne die 15 € zu bezahlen
  • â—‹ Die Reparatur, sobald sie die 15 € bezahlt hat
  • â—‹ Einen Gutschein ĂĽber die 15 €
Die Kosten der Nacherfüllung — Transport, Wege, Arbeit, Material — trägt der Verkäufer (§ 439 Abs. 2 BGB). Sonst würde der Mangel den Käufer Geld kosten, obwohl er ihn nicht verursacht hat.
Multiple Choice #5 35s â–¶ Testen

Lenas neue Kaffeemaschine für 129 € ist am Wassertank undicht. Der Laden hat die Reparatur endgültig verweigert. Lena will die Maschine trotzdem behalten. Was kann Lena jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Eine Minderung: Sie behält die Maschine und bekommt einen Teil der 129 € zurĂĽck
  • â—‹ Nur den RĂĽcktritt — behalten und trotzdem Geld zurĂĽck gibt es nicht
  • â—‹ Nichts — sie hat die Maschine ja schon benutzt
Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, ist die erste Reihe erledigt (§ 440 BGB). Danach darf der Käufer wählen: zurücktreten oder mindern (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB). Minderung heißt: Ware behalten, Preis herabsetzen.
Multiple Choice #6 35s â–¶ Testen

Bens Drucker, vor 15 Monaten im Laden gekauft, druckt nicht mehr. Die Herstellergarantie galt 12 Monate und ist abgelaufen. Was kann Ben jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Vom Laden die NacherfĂĽllung — die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre
  • â—‹ Nichts — mit der Garantie sind auch seine Rechte abgelaufen
  • â—‹ Vom Hersteller eine Reparatur aus Kulanz, mehr gibt es nicht
Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge: Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers (§ 443 BGB), die Gewährleistung ein Recht gegen den Verkäufer für zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, Stand 2026). Nach 15 Monaten muss Ben allerdings beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe angelegt war.
Multiple Choice #7 30s â–¶ Testen

Mia will für ihre defekten Kopfhörer lieber ein neues Paar als eine Reparatur. Der Verkäufer sagt: „Wir reparieren grundsätzlich zuerst.“ Was kann Mia jetzt zuerst verlangen?

  • â—Ź Ein neues Paar — die Wahl zwischen Reparatur und Neulieferung hat sie
  • â—‹ Nur die Reparatur — welche Art der NacherfĂĽllung kommt, entscheidet der Verkäufer
  • â—‹ Sofort die 79 € zurĂĽck, weil der Verkäufer sich weigert
Die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung liegt beim Käufer (§ 439 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer darf die gewählte Art nur ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig teuer wäre (§ 439 Abs. 4 BGB) — bei Kopfhörern für 79 € ist sie das nicht.
Wahr / Falsch #8 25s â–¶ Testen

Frau Roth kauft im Möbelhaus einen Schrank für 350 €; auf dem Kassenbon steht „Gekauft wie gesehen“. Als sich ein von Anfang an loser Beschlag zeigt, hat sie trotzdem Gewährleistungsrechte.

âś“ Wahr
Ja. Beim Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer ist ein solcher pauschaler Ausschluss unwirksam (§ 476 Abs. 1 BGB). Das Möbelhaus kann sich nicht durch einen Satz auf dem Bon aus seiner Haftung schreiben.
Zahleneingabe #9 30s â–¶ Testen

Pauls neuer E-Reader hat einen Pixelfehler. Für die Reparatur fallen an: Versand 12 €, Ersatzdisplay 35 €, Arbeitszeit 40 €. Wie viel Euro muss Paul selbst bezahlen?

âś“ Antwort: 0
Null Euro. Versand, Material und Arbeit sind Kosten der Nacherfüllung, und die trägt vollständig der Verkäufer (§ 439 Abs. 2 BGB). Wer 87 € rechnet, hat die Kosten addiert – aber die Frage ist, wer sie trägt.
KI-bewertete Frage #10 220s â–¶ Testen

Jana kauft im Elektromarkt eine Spielkonsole für 300 €. Nach einer Woche reagiert der mitgelieferte Controller nicht mehr; Jana hat nichts falsch gemacht. An der Kasse verlangt sie sofort ihre 300 € zurück. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, was Jana nach §§ 437, 439 BGB zuerst verlangen kann.

✓ Antwort: Der Controller gehört zur Kaufsache und funktioniert nicht, die Konsole ist also mangelhaft (§ 434 BGB). Nach § 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 Abs. 1 BGB kann Jana zuerst nur Nacherfüllung verlangen, nach ihrer Wahl die Reparatur oder einen neuen Controller; die Kosten trägt der Elektromarkt (§ 439 Abs. 2 BGB). Ihr Geld zurück (Rücktritt) kann sie erst verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, verweigert wird oder eine angemessene Frist erfolglos abläuft.
Erste Stufe ist die Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB), mit Wahlrecht der Käuferin und auf Kosten des Verkäufers; Rücktritt erst auf der zweiten Stufe (§§ 323, 440 BGB).