Wenn der Vertrag gestört wird
When the Contract Goes Wrong
Der Lesetext des zehnten Recht-Kurses folgt dem Abikomitee eines Münchner Gymnasiums durch die Verträge für den Abiball am 11. Juli 2026: Saal, Buffet, Fotografin, Tanzstunden, Deko und Lenas Kleid. Drei davon gehen schief – die Deko kommt zu spät, Lenas Kleid wird doppelt verkauft, die Aushilfe des Caterers kippt Bowle über Sophies Laptop. Sieben Abschnitte bauen daran das System der Leistungsstörungen: Vertragstypen (eA), Leistungs- und Rücksichtspflichten, § 280 I als Grundtatbestand, die drei Wege Schadensersatz neben, statt der Leistung und Rücktritt, die Nebenpflichtverletzung, den Verzug und die Unmöglichkeit (eA). Die Distraktoren sind „nach dem Liefertermin gibt es automatisch Schadensersatz“, „zurücktreten geht nur, wenn der andere schuld ist“, „bei Unmöglichkeit muss niemand mehr etwas“ und „die Aushilfe war's, nicht der Caterer“ (Looschelders, Schuldrecht AT; Medicus & Lorenz). Ziel: das Kaufrecht als Sonderfall (Kurs 11) und der Abiturfall „Der Abiball fällt aus“ (Kurs 13).