Neben, statt oder raus – drei Wege
Alongside, Instead or Out – Three Ways
Die Lernenden ordnen jedem Wunsch des Gläubigers seinen Weg zu: Schadensersatz neben der Leistung (die Ersatzdeko, §§ 280 I, II, 286), statt der Leistung (Lenas teureres Kleid, §§ 280 I, III, 283; nach einer Frist §§ 280 I, III, 281) und Rücktritt (die 640 € zurück, § 323). Sie bauen die Normenkette als Block auf § 280 I und erkennen, dass der Rücktritt kein Vertretenmüssen braucht, wohl aber eine Frist – die zweite Chance des Schuldners – und dass Rücktritt und Schadensersatz sich nicht ausschließen (§ 325). Verdrängt werden „zurücktreten geht nur, wenn der andere schuld ist“ und „nach dem Termin gibt es sofort Geld statt der Ware“. Ziel: Verzug und Unmöglichkeit als die zwei Blöcke im Einzelnen, § 437 Nr. 2 und 3 in Kurs 11.
Was will Sophie?
Bei Lumen ist nichts kaputtgegangen. Die Deko kam nicht, und was Sophie deshalb will, hat sich mit der Zeit geändert. Am 4. Juli hätte sie die Deko noch genommen und wollte nur die 210 € für den Ersatz zusätzlich. Am 10. Juli will sie gar keine Deko mehr, sondern ihre 640 € zurück. Lena wiederum will von Frau Roth Geld anstelle des Kleides, das sie nie bekommen wird. Das sind drei verschiedene Wünsche, und das Gesetz behandelt sie verschieden, weil dabei die Interessen beider Seiten verschieden stark betroffen sind. Der Gläubiger will Gewissheit und Ersatz. Der Schuldner will die Chance, doch noch zu leisten, wofür er bezahlt wird. Darauf baut § 280 in zwei weiteren Absätzen auf:
„(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.“
— § 280 Abs. 2 und 3 BGB
Schadensersatz
Die Normenkette
Im Gutachten zitiert man den Grundtatbestand zusammen mit dem Block, den die Rechtsfolge zusätzlich verlangt: §§ 280 Abs. 1, 2, 286 für die 210 €, §§ 280 Abs. 1, 3, 283 für Lena. Für den Laptop genügt § 280 Abs. 1 mit der Pflicht aus § 241 Abs. 2. Baue in der Figur die Kette für jeden Fall.
Raus aus dem Vertrag
Sophies Nachricht vom 10. Juli ist kein Schadensersatz. Sie will den Vertrag rückgängig machen, und dafür gibt es eine eigene Norm:
„Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.“
— § 323 Abs. 1 BGB
Der
Waren drei Tage angemessen? Eine Lesart sagt: Ware, die nicht vorrätig ist, beschafft niemand in drei Tagen. Die andere: Die Frist soll die Leistung nicht erst ermöglichen, sondern dem Schuldner, der schon zu spät ist, eine letzte Gelegenheit geben, und Lumen hatte seit dem 2. Juni Zeit. Die zweite überzeugt: Die Frist war angemessen, und Sophie konnte am 10. Juli zurücktreten. Lumen muss die 640 € zurückzahlen (§ 346 Abs. 1), und die 210 € bleiben daneben verlangbar, denn Rücktritt und Schadensersatz schließen sich nicht aus (§ 325). Bleibt der Laptop: Warum braucht Sophie dort weder Frist noch Rücktritt?
Voraussetzungen (1)
Ermöglicht (4)
Die 210 € für die Ersatzdeko vom 4. Juli – auf welchem Weg verlangt Sophie sie von Lumen?
Schadensersatz statt der Leistung bekommt Sophie zusätzlich zur Deko – Lumen muss also trotzdem noch liefern.
Lumen hat den 3. Juli verpasst. Was muss Sophie in der Regel tun, bevor sie zurĂĽcktreten oder Geld statt der Deko verlangen kann?
Weil Lumen den Termin am 3. Juli verpasst hat, konnte Sophie schon am 4. Juli Geld statt der Deko verlangen.
Angenommen, Lumen trifft an der Verspätung kein Verschulden. Kann Sophie nach Ablauf ihrer Frist am 10. Juli trotzdem zurücktreten?
Zurücktreten kann Sophie nur, wenn Lumen die Verspätung zu vertreten hat.
§ 280 III: Schadensersatz ___ der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.
Norm finden: Wo steht, dass Ersatz eines Verzögerungsschadens mehr verlangt als § 280 I allein?
§ 323 I: … so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene ___ zur Leistung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen (§ ___ BGB).
Lena will von Frau Roth das Geld, das ihr neues Kleid mehr gekostet hat. Welche Normenkette trägt das?
Angenommen, Sophie hätte Lumen keine Frist gesetzt und am 10. Juli nur geschrieben: „Wir wollen die Deko nicht mehr, gebt uns die 640 € zurück.“ Kann sie damit zurücktreten?
Sophie ist am 10. Juli wirksam zurĂĽckgetreten. Was kann sie insgesamt von Lumen verlangen?
Ein Mitglied des Komitees fragt im Gruppenchat: „Lumen hat zu spät geliefert – können wir jetzt einfach alles zurückverlangen und die 210 € obendrauf?“ Antworte juristisch fundiert in fünf bis acht Sätzen.