Recht am eigenen Bild

The Right to One's Own Image

Wirtschaft und Recht Klasse 8 14 Aufgaben
RechtPersönlichkeitsrechtMedienKerncurriculum

Die Lernenden prüfen Cans Foto der schlafenden Sophie an § 22 KUG: Ein Bildnis darf nur mit Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden – auch das Weiterschicken in den Klassenchat ist Verbreiten. Sie trennen das Recht am eigenen Bild (Sophie) vom Urheberrecht am Foto (Can), erkennen die Ausnahmen des § 23 (Zeitgeschichte, Beiwerk, Versammlung) und deren Grenze, und bestimmen auf der Altersskala, wer bei Minderjährigen einwilligt (Eltern; ab etwa 14 zusätzlich die Jugendlichen selbst). Verdrängt werden „im Gruppenchat ist es privat“ und „wer das Foto macht, darf es posten“ (klicksafe; JIM-Studie 2024, mpfs; LfDI-Hinweise zur Einwilligung Minderjähriger). Ziel: Abschnitt 5 und der Fall „Foto im Klassenchat“ in Kurs 5.

Wer auf dem Bild ist, hat ein Recht daran

Im Bus nach Potsdam fotografiert Can (13) Sophie (15), die mit offenem Mund schläft, und stellt das Foto in den Klassenchat. „Ich hab’s doch gemacht – also ist es mein Foto“, sagt Can. Für das Urheberrecht stimmt das: Can ist der Urheber des Fotos, wie der Fotograf des Skyline-Fotos. Aber auf dem Foto ist Sophie, und für sie gilt ein zweites Gesetz, das Kunsturhebergesetz (KUG):

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“
— § 22 Satz 1 KUG

Ein Bildnis ist jedes Bild, auf dem eine Person erkennbar ist – Foto, Video, Screenshot. Verboten ist nicht das Fotografieren, sondern das Verbreiten und das öffentliche Zeigen. „Der Klassenchat ist doch privat“, sagt Can. Doch wer ein Bild an eine Gruppe mit 31 Mitgliedern schickt, gibt es aus der Hand: Jeder kann es speichern und weiterleiten. Auch das ist Verbreiten. Erlaubt wäre es nur mit Sophies Einwilligung – und die hat Can nicht gefragt. Das Urheberrecht am Foto hilft ihm dabei nicht: Wem das Foto gehört und wer auf dem Foto ist, sind zwei verschiedene Fragen.

Wann es ohne Einwilligung geht

Dürfte dann niemand ein Foto vom Brandenburger Tor posten, weil immer Touristen davor stehen? Doch. § 23 KUG nennt Ausnahmen, in denen keine Einwilligung nötig ist: Bildnisse aus der Zeitgeschichte (etwa eine Politikerin bei einer Rede), Bilder, auf denen Menschen nur Beiwerk neben einem Ort sind, und Bilder von Versammlungen wie einer Demonstration. Die Ausnahmen haben eine Grenze: Sie gelten nicht, wenn ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird (§ 23 Abs. 2 KUG). Prüfe die fünf Fotos der Klassenfahrt Merkmal für Merkmal.

Wähle ein Foto, entscheide bei allen vier Merkmalen, ob sie erfüllt sind, und drücke „Prüfen“: Bei welchen Fotos ist das Verbreiten verboten?

Nur bei Sophie im Bus sind alle vier Merkmale erfüllt. Der Tourist am Tor ist Beiwerk, die Demo eine Versammlung, Noahs Foto bleibt auf seinem Handy, und dem Gruppenfoto haben alle zugestimmt. Sophie kann also verlangen, dass Can das Foto aus dem Chat löscht und es nicht wieder verbreitet.

Mit 15: Wer willigt ein?

Beim Gruppenfoto haben alle „klar!“ gerufen. Reicht das, wenn alle minderjährig sind? Das Gesetz nennt kein Alter. Die Praxis – Gerichte und Datenschutzbehörden – fragt, ob jemand einsehen kann, was eine Veröffentlichung für ihn bedeutet. Bei Kindern entscheiden die Eltern. Ab etwa 14 Jahren gelten Jugendliche in der Regel als einsichtsfähig: Dann müssen sie selbst einwilligen und die Eltern zusätzlich. Ab 18 entscheidet jede und jeder allein. Eine Einwilligung lässt sich übrigens widerrufen: Sagt Sophie morgen „Nimm mich raus“, muss Lena das Gruppenfoto löschen oder Sophie unkenntlich machen.

Ziehe die Markierung oder tippe auf die Namen: Wer muss beim Gruppenfoto fĂĽr Can (13), wer fĂĽr Sophie (15) einwilligen?

FĂĽr Can sind es seine Eltern, fĂĽr Sophie sind es Sophie und ihre Eltern. Daneben kann fĂĽr Fotos im Netz auch das Datenschutzrecht (DSGVO) gelten; dieser Kurs bleibt beim KUG. Das Foto im Bus war aber nicht das Ende: Unter das Bild hat Noah etwas geschrieben.

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

Bei welchem Foto braucht man die Einwilligung der abgebildeten Person?

  • â—Ź Finn (14) postet ein Porträtfoto seiner Sitznachbarin auf seinem Kanal
  • â—‹ Finn fotografiert seine Sitznachbarin und behält das Foto fĂĽr sich
  • â—‹ Finn postet ein Foto des Schulgebäudes, auf dem niemand zu erkennen ist
§ 22 KUG verlangt die Einwilligung für das Verbreiten und öffentliche Zeigen eines Bildnisses – also eines Bildes, auf dem jemand erkennbar ist. Ein Foto, das man für sich behält, wird nicht verbreitet; auf dem Schulgebäude ist niemand erkennbar. Stand 2026.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Lia (14) schickt ein Foto ihrer Freundin beim Sport in eine WhatsApp-Gruppe mit 12 Leuten. Weil die Gruppe privat ist, braucht sie keine Einwilligung.

âś“ Falsch
Falsch. Wer ein Bild an eine Gruppe schickt, gibt es aus der Hand – das ist Verbreiten im Sinne von § 22 KUG. Lia braucht die Einwilligung ihrer Freundin. Stand 2026.
Multiple Choice #3 25s â–¶ Testen

Welches Foto darf man ohne Einwilligung der abgebildeten Person posten?

  • â—Ź Ein Foto des Kölner Doms, vor dem ein Passant klein, aber erkennbar steht
  • â—‹ Ein formatfĂĽllendes Foto eines Passanten, der vor dem Kölner Dom ein Eis isst
  • â—‹ Ein Foto eines Passanten, der vor dem Kölner Dom stolpert und hinfällt
Ist eine Person nur Beiwerk neben einem Ort, braucht man keine Einwilligung (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG). Steht sie im Mittelpunkt, gilt wieder § 22 – und ein Sturz verletzt zusätzlich ihr berechtigtes Interesse (§ 23 Abs. 2). Stand 2026.
Wahr / Falsch #4 15s â–¶ Testen

Elif (16) filmt eine Demonstration mit Hunderten Teilnehmenden – den ganzen Zug – und postet das Video. Sie braucht dafür nicht die Einwilligung jeder einzelnen Person.

âś“ Wahr
Richtig. Bilder von Versammlungen dürfen ohne Einwilligung verbreitet werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG), solange sie das Geschehen zeigen und nicht eine einzelne Person herausgreifen. Stand 2026.
Multiple Choice #5 20s â–¶ Testen

Die Schule will ein Foto von Jakob (16) auf ihre Homepage stellen. Wer muss einwilligen?

  • â—Ź Jakob und seine Eltern
  • â—‹ Nur Jakobs Eltern
  • â—‹ Nur Jakob
Mit 16 ist Jakob in der Regel einsichtsfähig, also muss er selbst einwilligen. Weil er minderjährig ist, willigen die Eltern zusätzlich ein. Ab 18 entscheidet er allein. Stand 2026.
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

Für ein Foto der sechsjährigen Emma auf der Website des Sportvereins reicht Emmas eigenes „Ja“.

âś“ Falsch
Falsch. Ein sechsjähriges Kind kann die Folgen einer Veröffentlichung noch nicht überblicken; einwilligen müssen die Eltern. Emma sollte trotzdem gefragt werden. Stand 2026.
Mittel
LĂĽckentext #1 15s â–¶ Testen

„Bildnisse dürfen nur mit ___ des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ (§ 22 KUG)

âś“ Antwort: Einwilligung
§ 22 Satz 1 KUG: Ohne Einwilligung der abgebildeten Person darf ihr Bildnis weder verbreitet noch öffentlich gezeigt werden.
LĂĽckentext #2 20s â–¶ Testen

Erscheint eine Person auf einem Foto nur neben einer Landschaft oder einem Ort, ist sie nach § 23 KUG bloßes ___.

âś“ Antwort: Beiwerk
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG: Bilder, auf denen Personen „nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“, dürfen ohne Einwilligung verbreitet werden.
Zahleneingabe #3 15s â–¶ Testen

Ab etwa welchem Alter müssen Jugendliche in der Regel selbst in die Veröffentlichung ihres Fotos einwilligen (zusätzlich zu den Eltern)?

âś“ Antwort: 14
Ab etwa 14 Jahren gelten Jugendliche in der Regel als einsichtsfähig – ein Richtwert aus der Praxis von Gerichten und Datenschutzbehörden, kein Paragraf. Bis 18 willigen die Eltern zusätzlich ein.
Schwer
Multiple Choice #1 30s â–¶ Testen

Tarek (16) hat beim Schulkonzert seinen Freund Max am Schlagzeug gefilmt. Max möchte nicht, dass das Video online geht. Darf Tarek es auf YouTube stellen?

  • â—Ź Nein – Max hat nicht eingewilligt
  • â—‹ Ja – Tarek ist der Urheber des Videos
  • â—‹ Ja – das Schulkonzert war öffentlich
Tarek hat zwar das Urheberrecht am Video, aber Max hat das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) – zwei verschiedene Rechte. Ein Schulkonzert ist keine Versammlung im Sinne von § 23 KUG, und Max steht im Mittelpunkt. Ohne Max’ Einwilligung kein Upload. Stand 2026.
Multiple Choice #2 30s â–¶ Testen

Nora (13) macht im Klassen-Videocall einen Screenshot, auf dem ihr Lehrer gähnt, und postet ihn öffentlich auf ihrem Kanal. Durfte sie das?

  • â—Ź Nein – der Lehrer hat nicht eingewilligt
  • â—‹ Ja – ein Screenshot ist kein Foto
  • â—‹ Ja – ein Lehrer ist eine Person der Zeitgeschichte
Bildnis ist jedes Bild, auf dem jemand erkennbar ist – auch ein Screenshot. Ein gähnender Lehrer im Unterricht ist kein Ereignis der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG). Also gilt § 22 KUG: keine Veröffentlichung ohne Einwilligung. Stand 2026.
Multiple Choice #3 35s â–¶ Testen

Felix (15) fotografiert die Bürgermeisterin, als sie auf dem Stadtfest eine Rede hält. Abends fotografiert er sie beim privaten Essen mit ihrer Familie im Restaurant. Er postet beide Fotos. Welches Foto ist ohne ihre Einwilligung erlaubt?

  • â—Ź Nur das Foto von der Rede
  • â—‹ Beide – sie ist eine bekannte Person
  • â—‹ Keines – Fotos von Personen brauchen immer eine Einwilligung
Die Rede auf dem Stadtfest gehört zur Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG). Beim privaten Essen ist sie nicht im Amt; dort verletzt das Foto ihr berechtigtes Interesse (§ 23 Abs. 2 KUG). Bekannt sein allein macht nicht jedes Foto erlaubt. Stand 2026.
Multiple Choice #4 30s â–¶ Testen

Mira (17) hat ihrer Freundin erlaubt, ein gemeinsames Foto zu posten. Eine Woche später schreibt sie: „Bitte nimm mich da raus.“ Was muss die Freundin tun?

  • â—Ź Das Foto löschen oder Mira unkenntlich machen
  • â—‹ Nichts – Einwilligung ist Einwilligung
  • â—‹ Nichts – nur Miras Eltern könnten das verlangen
Eine Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden (so ausdrücklich Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Mira ist mit 17 einsichtsfähig und kann das selbst erklären. Stand 2026.
KI-bewertete Frage #5 180s â–¶ Testen

Moritz (14) filmt im Sportunterricht, wie Jana (14) beim Bockspringen hängen bleibt, und schickt das Video ungefragt in die Gruppe „8a“ mit 28 Mitgliedern. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Moritz das Video verbreiten durfte.

✓ Antwort: Moritz könnte gegen § 22 KUG verstoßen haben. Das Video ist ein Bildnis, weil Jana darauf erkennbar ist, und das Schicken an eine Gruppe mit 28 Mitgliedern ist Verbreiten. Jana hat nicht eingewilligt (mit 14 hätte sie selbst und zusätzlich ihre Eltern einwilligen müssen), und keine Ausnahme des § 23 KUG greift – eine Sportstunde ist weder Zeitgeschichte noch eine Versammlung, Jana ist kein Beiwerk. Moritz durfte das Video also nicht verbreiten; Jana kann verlangen, dass es gelöscht wird.
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung verbreitet werden (§ 22 KUG); das Schicken an eine Gruppe ist Verbreiten. Keine Ausnahme des § 23 KUG passt. Stand 2026.