Strafe und Maßregel (eA)
Punishment and Measures (eA)
Die Lernenden prüfen Herrn Brandls Einwand „Ich habe meine Strafe bekommen, den Führerschein dürfen sie mir nicht auch noch nehmen“: Die Strafe schaut zurück und bemisst sich nach der Schuld, die Maßregel der Besserung und Sicherung schaut nach vorn und fragt nach der Gefahr. Deshalb darf das Gericht nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis auch einem Schuldunfähigen entziehen, aber nur, wenn die Maßregel nicht außer Verhältnis steht (§ 62). Verdrängt wird „Führerschein weg ist eine Strafe“ (Fahrverbot § 44 gegen Entziehung § 69). Ziel: die Grenzen des staatlichen Strafens in der Radbruchschen Formel.
Der Führerschein
Nach dem Schlag ist Herr Brandl mit 1,6 Promille Auto gefahren. Damit war er absolut fahruntüchtig (BGHSt 37, 89): Trunkenheit im Verkehr nach § 316, ein Vergehen, für das er ebenfalls eine Strafe bekommt. Aus beiden Einzelstrafen bildet das Gericht eine Gesamtstrafe (§§ 53, 54): Es erhöht die höhere, ohne die Summe zu erreichen. Wie viel das genau ist, rechnet dieser Kurs nicht nach. Zugleich entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis. Brandl protestiert: „Ich habe meine Strafe bekommen. Den Führerschein dürfen sie mir nicht auch noch nehmen.“ Er hält die Entziehung für eine zweite Strafe für dieselbe Tat.
Das Strafgesetzbuch hat zwei Spuren. Die erste ist die Strafe: Sie setzt
Schuld voraus, bemisst sich nach ihr und antwortet auf die Tat, die
geschehen ist. Die zweite sind die
Fahrverbot oder Entziehung
„Führerschein weg“ meint im Alltag zweierlei, im Gesetz sind es zwei verschiedene Rechtsfolgen. Das Fahrverbot nach § 44 ist eine Nebenstrafe: ein bis sechs Monate, danach darf der Täter wieder fahren. Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 ist eine Maßregel: Das Gericht entzieht sie, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter „zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist“. Bei der Trunkenheit im Verkehr ist er das „in der Regel“ (§ 69 Abs. 2). Die Fahrerlaubnis erlischt, und eine neue darf frühestens nach einer Sperre erteilt werden, die das Gericht auf sechs Monate bis fünf Jahre festsetzt (§ 69a); bei Brandl sind es zehn Monate. Vergleiche die beiden Spuren in der Figur.
Auch ohne Schuld
Weil die Maßregel nach der Gefahr fragt, braucht sie keine Schuld. § 69 sagt es ausdrücklich: Die Fahrerlaubnis wird auch dem entzogen, der „nur deshalb nicht verurteilt wird, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist“. Hätte Brandl 3,1 Promille gehabt und wäre seine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen, entfiele die Strafe aus § 316 – es bliebe der Vollrausch nach § 323a –, und die Entziehung bliebe auch.
Ohne Grenze ist auch die zweite Spur nicht. § 62: „Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.“ Strafe nach der Schuld, Maßregel nach der Gefahr, beide nur nach Gesetz. Tarik bestreitet genau das Letzte: Was, wenn das Gesetz selbst ungerecht ist?
Voraussetzungen (2)
Brandl: „Ich habe meine Strafe bekommen, den Führerschein dürfen sie mir nicht auch noch nehmen.“ Was übersieht er?
Eine Maßregel der Besserung und Sicherung setzt voraus, dass der Täter schuldhaft gehandelt hat.
Nach welcher Rechtsfolge darf Brandl nach drei Monaten ohne neue Fahrerlaubnis wieder fahren?
Wer wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316) verurteilt wird, ist nach § 69 Abs. 2 in der Regel zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet.
Norm finden: Welche Vorschrift erlaubt dem Strafgericht, einem betrunkenen Fahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen?
Ein Mann verletzt in einer Psychose einen Passanten schwer; er ist schuldunfähig, und es drohen weitere solche Taten. Was kann das Gericht anordnen?
Eine Maßregel darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der Taten und zur Gefahr außer Verhältnis steht.
Weil das StGB neben der Strafe die Maßregeln der Besserung und Sicherung kennt, nennt man sein System ___.
Ab ___ Promille ist ein Autofahrer nach der Rechtsprechung absolut fahruntüchtig.
Die Schuld begrenzt die Strafe. Die Maßregel begrenzt der Grundsatz der ___ (§ 62).
Ein Mann wurde mehrfach wegen schwerer Gewalttaten verurteilt. Gutachter halten ihn für weiterhin hochgefährlich. Welche Art von Rechtsfolge zielt auf diese Gefahr?
Eine nüchterne Autofahrerin ohne Vorstrafen übersieht beim Abbiegen einen Radfahrer, der sich das Bein bricht; sie wird nach § 229 verurteilt. Was ist für den Führerschein zu erwarten?
Brandl hatte bei der Heimfahrt 3,1 Promille; seine Schuldunfähigkeit ist nicht auszuschließen. Was kann das Gericht wegen der Fahrt anordnen?
Forum: „Ich (35) bin mit 1,4 Promille gefahren. Das Gericht hat mir 50 Tagessätze gegeben UND die Fahrerlaubnis entzogen, mit einem Jahr Sperre. Das ist doch doppelte Bestrafung!“ Antworte juristisch fundiert (sechs bis zehn Sätze).