Zu spät – der Verzug

Too Late – Default

Wirtschaft und Recht Klasse 13 14 Aufgaben
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Die Lernenden prüfen, ob Lumen am Samstag, dem 4. Juli, in Verzug war, als das Komitee die Ersatzdeko für 210 € mietete: fällig am 3. Juli, eine Mahnung entbehrlich, weil der Termin nach dem Kalender bestimmt war (§ 286 II Nr. 1), und der Lieferengpass beim Hersteller entlastet nicht (§ 286 IV; Beschaffungsrisiko). Sie sehen auf der Tagesachse, dass ohne Kalendertermin erst Sophies E-Mail vom 6. Juli den Verzug ausgelöst hätte, und im Normvergleich, dass Verzögerungsschaden (§§ 280 I, II, 286) und Rücktritt (§ 323) unabhängig voneinander sind. Verdrängt wird „nach dem Liefertermin gibt es automatisch Schadensersatz“. Ziel: der Verzug des Käufers mit dem Kaufpreis (§ 288) und die Abiturfälle in Kurs 13.

Fällig ist noch nicht in Verzug

Im Alltag ist Lumen am 4. Juli einfach „zu spät“. Für die 210 € reicht das nicht, denn § 280 Abs. 2 verlangt Verzug, und Verzug hat eigene Merkmale:

„(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. …
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, …“
— § 286 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB

Erstes Merkmal ist die Fälligkeit: Ab dem 3. Juli konnte Sophie die Deko verlangen. Zweites ist die Mahnung, eine klare Aufforderung zu leisten, nach der Fälligkeit. Gemahnt hat Sophie vor dem 4. Juli nicht. Sie musste aber auch nicht, denn „spätestens Freitag, 3. Juli“ ist eine Zeit nach dem Kalender. Wer einen solchen Termin zusagt, weiß ohne Erinnerung, wann er leisten muss. Lumen war also ab Samstag, dem 4. Juli, in Verzug, dem Tag, an dem das Komitee die Ersatzdeko mietete. Anders wäre es, wenn Lumen nur „Lieferung in etwa vier Wochen“ versprochen hätte. Das lässt sich nicht im Kalender ablesen, dann braucht es eine Mahnung. Die erste wäre Sophies E-Mail vom 6. Juli gewesen, und die Miete vom 4. Juli wäre vorher angefallen. Ziehe den Tag über die Achse.

Ziehe den Tag oder tippe ein Datum an: Ab wann ist Lumen mit Kalendertermin in Verzug, ab wann ohne – und wann darf Sophie zurücktreten?

Ein Engpass entschuldigt nicht

Lumen wendet ein, der Hersteller habe nicht liefern können. Darauf kommt es im dritten Merkmal an:

„Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.“
— § 286 Abs. 4 BGB

Lichterketten und LED-Kerzen gibt es bei vielen Herstellern und Händlern. Wer solche Ware ohne Einschränkung verkauft, übernimmt in der Regel das Beschaffungsrisiko (§ 276 Abs. 1 S. 1): Er muss sie am Markt besorgen, notfalls anderswo und teurer. Ob er das übernommen hat, ist eine Frage der Auslegung. Verspricht er nur Ware aus seinem eigenen Vorrat oder behält er sich die eigene Belieferung vor, trägt er weniger; dafür spricht bei Lumen nichts. Der Engpass entlastet Lumen nicht. Damit sind die 210 € Verzögerungsschaden nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286. Ob Sophie zurücktreten kann, ist eine andere Frage, denn § 323 fragt nach der Frist und nicht nach dem Verzug. Vergleiche die beiden Rechtsfolgen.

Wähle einen Fall, entscheide jedes Merkmal und drücke „Prüfen“: Welche Lampe geht aus bei „in etwa vier Wochen“ – und welche, wenn Lumen am 8. Juli liefert?

Für Geld gilt dasselbe, mit einem festen Schaden: Zahlt Sophie Kaltenecker zu spät, schuldet sie Verzugszinsen, fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1). Lumen konnte immerhin noch liefern, wenn auch zu spät. Bei Lenas Kleid ist das vorbei.

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

Ab welchem Tag ist Lumen mit der Deko in Verzug?

  • â—‹ Ab Freitag, 3. Juli, dem Liefertermin
  • â—‹ Ab Montag, 6. Juli, als Sophie schrieb
  • â—Ź Ab Samstag, 4. Juli, ohne Mahnung
Am 3. Juli darf Lumen noch liefern; danach ist die fällige Leistung ausgeblieben. Weil der Termin nach dem Kalender bestimmt war, braucht es keine Mahnung (§ 286 II Nr. 1). Stand 2026.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Sobald eine Lieferung zu spät ist, ist der Verkäufer in Verzug und schuldet Ersatz jedes Verspätungsschadens.

âś“ Falsch
Falsch. Verzug verlangt Fälligkeit, eine Mahnung oder ihre Entbehrlichkeit und Vertretenmüssen (§ 286 I, II, IV). Erst dann gibt es Verzögerungsschaden (§ 280 II). Stand 2026.
Multiple Choice #3 20s â–¶ Testen

Bei welcher Zusage wäre Lumen ohne Mahnung in Verzug geraten?

  • â—Ź „Lieferung spätestens am Freitag, 10. Juli“
  • â—‹ „Lieferung in etwa vier Wochen“
  • â—‹ „Lieferung so schnell wie möglich“
Nur ein Termin, den man im Kalender ablesen kann, macht die Mahnung entbehrlich (§ 286 II Nr. 1). „Etwa“ und „so schnell wie möglich“ sind keine Kalenderzeit. Stand 2026.
Wahr / Falsch #4 15s â–¶ Testen

Hätte Lumen nur „Lieferung in etwa vier Wochen“ zugesagt, wäre Lumen am 4. Juli auch ohne Mahnung in Verzug gewesen.

âś“ Falsch
Falsch. „In etwa vier Wochen“ lässt sich nicht nach dem Kalender bestimmen. Dann braucht es eine Mahnung – die erste war Sophies E-Mail vom 6. Juli. Stand 2026.
Multiple Choice #5 20s â–¶ Testen

Welcher dieser Beträge ist Sophies Verzögerungsschaden nach §§ 280 I, II, 286?

  • â—Ź Die 210 € fĂĽr die am 4. Juli gemietete Ersatzdeko
  • â—‹ Die 640 €, die Sophie fĂĽr die Deko bezahlt hat
  • â—‹ Der volle Preis einer neuen Deko von einem anderen Laden
Die Miete ist entstanden, weil Lumen in Verzug war; die Deko blieb zunächst geschuldet. Die 640 € gibt der Rücktritt zurück, eine neu gekaufte Deko wäre Schadensersatz statt der Leistung. Stand 2026.
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

Für die 210 € genügt § 280 I allein: Lumen hat seine Pflicht verletzt, pünktlich zu liefern.

âś“ Falsch
Falsch. Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung gibt es nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 (§ 280 II) – also nur, wenn Lumen in Verzug war. Stand 2026.
Mittel
LĂĽckentext #1 20s â–¶ Testen

Verzug nach § 286 I: fällige Leistung – ___ des Gläubigers nach der Fälligkeit (oder ein Grund, aus dem sie entbehrlich ist) – keine Leistung – Vertretenmüssen.

âś“ Antwort: Mahnung
Die Mahnung ist die klare Aufforderung zu leisten. § 286 II zählt auf, wann es ihrer nicht bedarf. Stand 2026.
Multiple Choice #2 20s â–¶ Testen

Norm finden: Sophie will wissen, ob Lumen am 4. Juli schon in Verzug war. Welche Norm schlägst du auf?

  • â—‹ § 323 BGB
  • â—Ź § 286 BGB
  • â—‹ § 280 Abs. 3 BGB
  • â—‹ § 288 BGB
§ 286 regelt die Merkmale des Verzugs. § 323 ist der Rücktritt, § 280 III der Schadensersatz statt der Leistung, § 288 die Zinsen einer Geldschuld. Stand 2026.
LĂĽckentext #3 20s â–¶ Testen

§ 286 II Nr. 1: Der Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem ___ bestimmt ist.

âś“ Antwort: Kalender
„Spätestens Freitag, 3. Juli“ ist eine solche Zeit. Wer sie zusagt, weiß ohne Erinnerung, wann er leisten muss. Stand 2026.
LĂĽckentext #4 20s â–¶ Testen

§ 280 II: Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § ___ verlangen.

âś“ Antwort: 286
§ 286 ist der Verzug. § 280 II ist damit die Brücke vom Grundtatbestand zum Verzögerungsschaden. Stand 2026.
Schwer
Multiple Choice #1 30s â–¶ Testen

Lumen schreibt: „Der Hersteller hatte einen Lieferengpass – dafür können wir nichts.“ War Lumen am 4. Juli trotzdem in Verzug?

  • â—‹ Nein – Lumen trifft kein Verschulden (§ 286 IV)
  • â—Ź Ja – wer Ware, die es vielfach gibt, ohne Vorbehalt verkauft, trägt in der Regel das Beschaffungsrisiko
  • â—‹ Nein – der Hersteller ist in Verzug, nicht Lumen
§ 286 IV entlastet nur bei einem Umstand, den der Schuldner nicht zu vertreten hat. Ein Verkäufer von Gattungsware übernimmt in der Regel das Beschaffungsrisiko (§ 276 I 1); er muss notfalls anderswo und teurer besorgen. Hier spricht nichts für eine bloße Vorratsschuld oder einen Vorbehalt der eigenen Belieferung. Stand 2026.
Multiple Choice #2 30s â–¶ Testen

Angenommen, Lumen hatte nur „Lieferung in etwa vier Wochen“ versprochen. Das Komitee mietet am 4. Juli Ersatz für 210 €, Sophie mahnt am 6. Juli. Bekommt sie die 210 € als Verzögerungsschaden?

  • â—‹ Ja – die Deko war ja schon zu spät
  • â—‹ Ja – die Mahnung vom 6. Juli wirkt zurĂĽck
  • â—Ź Nein – am 4. Juli war Lumen mangels Mahnung noch nicht in Verzug
Ohne Kalendertermin beginnt der Verzug erst mit der Mahnung (§ 286 I). Ersetzt wird nur, was durch den Verzug entsteht; die Miete fiel davor an. Stand 2026.
Multiple Choice #3 30s â–¶ Testen

Kalteneckers 4 200 € waren 14 Tage nach dem Ball zu zahlen. Sophie zahlt erst Ende August. Was kann Kaltenecker für die Verspätung verlangen?

  • â—‹ Nichts – Geld verliert in fĂĽnf Wochen keinen Wert
  • â—‹ Einen Strafzuschlag von 10 % auf den Preis
  • â—Ź Verzugszinsen, fĂĽnf Prozentpunkte ĂĽber dem Basiszinssatz (§ 288 I)
Die Zahlungszeit lässt sich vom Ball an nach dem Kalender berechnen (§ 286 II Nr. 2); ab da ist Sophie ohne Mahnung in Verzug. Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen (§ 288 I). Einen Strafzuschlag kennt das Gesetz nicht. Stand 2026.
KI-bewertete Frage #4 420s â–¶ Testen

Prüfe im Gutachtenstil in fünf bis acht Sätzen, ob Sophie von Lumen die 210 € für die Ersatzdeko nach §§ 280 I, II, 286 verlangen kann. Setze den Schwerpunkt auf den Verzug.

✓ Antwort: Sophie könnte gegen Lumen einen Anspruch auf 210 € aus §§ 280 I, II, 286 haben. Ein Schuldverhältnis besteht mit dem Kaufvertrag vom 2. Juni; Lumen hat die Pflicht verletzt, bis zum 3. Juli zu liefern. Für den Verzögerungsschaden muss Lumen zusätzlich in Verzug gewesen sein. Die Lieferung war am 3. Juli fällig. Eine Mahnung gab es vor dem 4. Juli nicht; sie war aber entbehrlich, weil „spätestens Freitag, 3. Juli“ eine Zeit nach dem Kalender ist (§ 286 II Nr. 1). Lumen beruft sich auf einen Engpass beim Hersteller; als Verkäufer von Gattungsware trägt es aber in der Regel das Beschaffungsrisiko (§ 276 I 1) und kann sich nicht entlasten (§ 286 IV, § 280 I 2). Lumen war also ab dem 4. Juli in Verzug, und die an diesem Tag gemietete Ersatzdeko ist ein Schaden durch den Verzug. Sophie kann 210 € verlangen.
Gutachten mit Schwerpunkt Verzug: Fälligkeit, Mahnung entbehrlich nach § 286 II Nr. 1, Vertretenmüssen und Beschaffungsrisiko, Schaden im Verzug. Stand 2026.