Fall: Das Handy ohne Updates

Case: The Phone Without Updates

Wirtschaft und Recht Klasse 13 15 Aufgaben
RechtVertragVerbraucherschutz

Ein Abiturfall in der Prüfungsform: Janas Handy bekommt nach acht Monaten keine Sicherheitsupdates mehr, ihre Banking-App startet nicht, der Händler verweist auf seine AGB und den Hersteller. Die Lernenden sagen jeden Schritt voraus, begründen den Mangel (§ 475b Abs. 4, § 476 Abs. 1 S. 2), prüfen den Rücktritt ohne Frist (§§ 437 Nr. 2, 323, 475d Abs. 1 Nr. 4) als Tabelle mit Zeilenangaben, auf eA die AGB-Klausel, und erörtern, warum der Händler für den Hersteller einsteht. Verdrängt: „kaputt ist es nicht“ und „der Hersteller ist zuständig“. Bringt Kurs 11 als neuen Prüfungsfall zurück.

Die Aufgabe

Die dritte Aufgabe stellt Janas Handykauf aus Kurs 11 neu. Teilaufgabe 3.3 gehört nur zum erhöhten Niveau; auf grundlegendem Niveau fehlt sie.

M 1: Beitrag in einem Rechtsforum (Autorentext)

  1. Hallo,
  2. am 2. August 2026 habe ich im Onlineshop von Phonora ein Nova 8 für 549 € bestellt,
  3. privat, für mich. Vor der Bestellung habe ich „AGB gelesen und akzeptiert“ angehakt,
  4. ohne sie zu lesen. In Nr. 9 steht: „Software-Updates stellen wir sechs Monate ab
  5. Lieferung bereit.“ Auf der Produktseite stand zu Updates nichts.
  6. Geliefert wurde das Handy am 20. August 2026. Das letzte Sicherheitsupdate kam am
  7. 14. April 2027; seit dem 3. Mai stellt der Hersteller keine Updates mehr bereit.
  8. Seitdem startet meine Banking-App nicht mehr: Das System sei „nicht mehr sicher“.
  9. Am 10. Mai habe ich Phonora gebeten, sich darum zu kĂĽmmern. Die Antwort:
  10. „Laut unseren AGB (Nr. 9) schulden wir sechs Monate Updates, und die haben Sie
  11. bekommen. Für Updates ist im Übrigen der Hersteller zuständig.“
  12. Kaputt ist das Handy ja nicht. Kann ich es trotzdem zurĂĽckgeben und
  13. mein Geld zurĂĽckverlangen?
  14. Jana (19)

Teilaufgaben

  • 3.1 BegrĂĽnden Sie, dass das Handy mangelhaft ist (M 1)! (8 BE)
  • 3.2 Beantworten Sie Janas Frage (M 1, Z. 12 f.) juristisch fundiert! (12 BE)
  • 3.3 (eA) PrĂĽfen Sie, ob Phonora sich auf Nr. 9 seiner AGB berufen kann! (8 BE)
  • 3.4 Stellen Sie dar, welche Absicht der Gesetzgeber verfolgt, wenn der Verkäufer fĂĽr Updates einstehen muss, die nur der Hersteller liefern kann, und erörtern Sie, ob das angemessen ist (M 1, Z. 11)! (10 BE)
Die Aufgabe: Material und Teilaufgaben

„Begründen“ gibt das Ergebnis vor: Das Handy ist mangelhaft, zu zeigen ist, warum. Bevor du weiterliest: Welche Norm macht ein Handy mangelhaft, an dem nichts kaputt ist?

Ein Mangel, obwohl nichts kaputt ist

Im Alltag ist mangelhaft, was kaputt ist. Das BGB fragt, ob die Sache den Anforderungen entspricht, und bei einem Handy gehören die Updates dazu. Ohne Betriebssystem erfüllt es seine Funktionen nicht; es ist eine Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Abs. 3 BGB). Jana kauft privat bei einem Händler (Z. 2 f.), ein Verbrauchsgüterkauf. Für ihn verlangt § 475b Abs. 4 Nr. 2 BGB Updates für den Zeitraum, den die Käuferin nach Art und Zweck der Ware erwarten kann. Ein neues Handy für 549 € benutzt man Jahre; die Updates endeten nach 237 Tagen (Z. 6 f.), und die Banking-App startet nicht mehr (Z. 8).

Zwei Einwände aus Phonoras Antwort tragen nicht. Nr. 9 der AGB (Z. 4 f.) ist zwar eine Vereinbarung über die Updates, und sechs Monate hat Jana bekommen. Unter die objektiven Anforderungen darf ein Händler aber nur gehen, wenn er die Käuferin vor dem Kauf eigens darauf hinweist und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 1 S. 2 BGB); ein angehaktes Kästchen und eine Produktseite ohne Hinweis (Z. 3–5) leisten das nicht. Und dass „der Hersteller zuständig“ sei (Z. 11), ändert nichts: § 475b Abs. 1 gilt, wenn der Unternehmer verspricht, dass „er oder ein Dritter“ die digitalen Elemente bereitstellt. Das Handy ist mangelhaft. Bevor du weiterliest: Muss Jana Phonora vor dem Rücktritt eine Frist setzen?

ZurĂĽck ohne Frist

Jana könnte gegen Phonora einen Anspruch auf Rückzahlung von 549 € aus §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB haben. Normalerweise darf sie erst zurücktreten, wenn eine Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist. Beim Verbrauchsgüterkauf entfällt die Frist, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert hat (§ 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB). Diesmal stehen die Merkmale da, und die entscheidenden Zellen füllst du selbst:

TatbestandsmerkmalSachverhalt
Kaufvertrag (§ 433)Bestellung des Nova 8 für 549 € (Z. 2)
Mangel (§§ 434, 475b)… (Z. …)
Frist entbehrlich: Nacherfüllung verweigert (§ 475d Abs. 1 Nr. 4)… (Z. …)
Mangel nicht unerheblich (§ 323 Abs. 5 S. 2)… (Z. …)
Rücktrittserklärung (§ 349)…
Deine Tabelle zu 3.2: Rücktritt aus §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB
Lösungsvorschlag zu 3.2 zeigen
TatbestandsmerkmalSachverhalt
Kaufvertrag (§ 433)Bestellung des Nova 8 für 549 € (Z. 2)
Mangel (§§ 434, 475b)Updates nach 237 Tagen beendet (Z. 6 f.); siehe 3.1
Frist entbehrlich: Nacherfüllung verweigert (§ 475d Abs. 1 Nr. 4)„Für Updates ist im Übrigen der Hersteller zuständig.“ (Z. 10 f.)
Mangel nicht unerheblich (§ 323 Abs. 5 S. 2)Banking-App startet nicht, das System gilt als unsicher (Z. 8)
Rücktrittserklärung (§ 349)steht noch aus: Jana muss den Rücktritt Phonora gegenüber erklären
Lösungsvorschlag zu 3.2: Rücktritt aus §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB

Der Schwerpunkt ist die dritte Zeile. Phonora schreibt nicht „wir liefern später“, sondern, dass es nichts schulde. Wer seine Pflicht so bestreitet, verweigert die Nacherfüllung, und eine Frist wäre bloße Förmelei.

Baue die Kette in der Figur, auch fĂĽr zwei Varianten.

Wähle einen Fall, hänge die passenden Glieder an und drücke „Prüfen“: Welches Glied der Kette fehlt, wenn Phonora antwortet „Wir prüfen das“?

Jana kann also zurücktreten, sobald sie es Phonora gegenüber erklärt. Dann bekommt sie die 549 € zurück und gibt das Handy zurück; die Rücksendung zahlt Phonora (§ 475 Abs. 7 BGB). Für die Monate der Nutzung kann Phonora Wertersatz verlangen (§ 346 BGB), dessen Höhe wir hier beiseitelassen. Kaputt muss ein Handy dafür nicht sein.

eA: Nr. 9 der AGB

Aufgabe 3.3 prüft die Klausel selbst, in zwei Schritten. Einbezogen ist sie: Phonora hat vor der Bestellung auf seine AGB hingewiesen, Jana konnte sie lesen und hat zugestimmt (Z. 3 f., § 305 Abs. 2 BGB); dass sie sie nicht gelesen hat, ändert nichts. Berufen kann Phonora sich trotzdem nicht. Auf eine Vereinbarung, die vor der Mitteilung des Mangels zum Nachteil der Verbraucherin von § 475b abweicht, kann sich der Unternehmer nicht berufen (§ 476 Abs. 1 S. 1 BGB), und als AGB widerspricht Nr. 9 dem Grundgedanken des § 475b (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). An die Stelle der Klausel tritt das Gesetz (§ 306 Abs. 2 BGB).

Die Erörterung: nur die Frage

Aufgabe 3.4 verlangt zuerst eine Darstellung: Jana hat einen Vertrag mit Phonora, nicht mit dem Hersteller, und der Gesetzgeber gibt ihr einen Ansprechpartner, den sie kennt und erreichen kann. Phonora kann bei seinem Lieferanten Rückgriff nehmen; § 445a Abs. 1 BGB erfasst ausdrücklich auch die verletzte Aktualisierungspflicht. Ob das angemessen ist, ist die Frage der Erörterung. Kriterien, Gründe, Gewichtung und Fazit sind diesmal ganz deine.

Drei Fälle des Zivilrechts sind gelöst. Der letzte Beitrag stellt eine Frage des Strafrechts und eine des Zivilrechts, beide aus einer Nacht.

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

Teilaufgabe 3.1: „Begründen Sie, dass das Handy mangelhaft ist!“ Was verlangt der Operator?

  • â—Ź zeigen, warum das vorgegebene Ergebnis „mangelhaft“ zutrifft
  • â—‹ prĂĽfen, ob das Handy mangelhaft ist, mit offenem Ergebnis
  • â—‹ GrĂĽnde dafĂĽr und dagegen abwägen und ein Fazit ziehen
„Begründen“ gibt das Ergebnis vor; verlangt sind die Gründe mit Norm und Sachverhalt. Ein offenes Ergebnis hat „prüfen“, ein Abwägen „erörtern“.
Wahr / Falsch #2 20s â–¶ Testen

Weil das Handy bei der Lieferung einwandfrei war und nichts daran kaputt ist, kann es keinen Mangel haben.

âś“ Falsch
Falsch. Mangelhaft heißt im BGB: nicht so, wie es sein muss. Bei einem Handy gehören die Updates für den erwartbaren Zeitraum dazu (§ 475b Abs. 4 Nr. 2 BGB); nach 237 Tagen ist dieser Zeitraum nicht erreicht.
Multiple Choice #3 20s â–¶ Testen

Was muss Jana noch tun, damit sie die 549 € zurückbekommt?

  • â—Ź den RĂĽcktritt gegenĂĽber Phonora erklären (§ 349 BGB)
  • â—‹ Phonora eine Frist zur NacherfĂĽllung setzen
  • â—‹ beim Hersteller die Updates verlangen
Das Rücktrittsrecht wirkt erst, wenn Jana es ausübt: „Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.“ Eine Frist ist entbehrlich, und der Hersteller ist nicht ihr Vertragspartner.
Mittel
Multiple Choice #1 25s â–¶ Testen

Welche Norm macht Janas Handy mangelhaft, obwohl es bei der Lieferung einwandfrei war?

  • â—Ź § 475b Abs. 4 Nr. 2 BGB (Aktualisierungspflicht)
  • â—‹ § 434 Abs. 3 BGB allein (Zustand bei GefahrĂĽbergang)
  • â—‹ § 477 Abs. 1 BGB (Beweislastumkehr)
Für eine Ware mit digitalen Elementen zählt nicht nur der Tag der Lieferung, sondern der Zeitraum, für den die Käuferin Updates erwarten kann (§ 475b Abs. 2, 4 Nr. 2). § 434 Abs. 3 allein sieht nur die Lieferung; § 477 regelt den Beweis, nicht den Mangel.
Multiple Choice #2 30s â–¶ Testen

Phonora schreibt: „Für Updates ist der Hersteller zuständig.“ (M 1, Z. 11) Was antwortet das Gutachten?

  • â—Ź Phonora steht ein, auch wenn ein Dritter die Updates liefert (§ 475b Abs. 1).
  • â—‹ Jana muss sich an den Hersteller halten; mit ihm hat sie ein Garantieverhältnis.
  • â—‹ Jana kann wählen, ob sie Phonora oder den Hersteller in Anspruch nimmt.
§ 475b Abs. 1 gilt, wenn der Unternehmer verspricht, dass „er oder ein Dritter“ die digitalen Elemente bereitstellt; bei einem Handy ist das im Zweifel anzunehmen (§ 327a Abs. 3 S. 2). Den Hersteller kann Jana nur aus einer Garantie belangen, wenn er eine gegeben hat.
Zahleneingabe #3 45s â–¶ Testen

Geliefert am 20. August 2026, letztes Sicherheitsupdate am 14. April 2027 (M 1, Z. 6 f.). Wie viele Tage nach der Lieferung kam das letzte Update?

âś“ Antwort: 237
11 Tage im August, dann September bis März (30 + 31 + 30 + 31 + 31 + 28 + 31 = 212) und 14 Tage im April: 237 Tage, knapp acht Monate – für ein neues Handy für 549 € zu kurz.
Multiple Choice #4 30s â–¶ Testen

Phonora antwortet Jana am 10. Mai, es schulde nichts mehr (M 1, Z. 10 f.). Jana erklärt am 11. Mai den Rücktritt, ohne eine Frist gesetzt zu haben. Ist der Rücktritt wirksam?

  • â—Ź Ja – Phonora hat die NacherfĂĽllung verweigert (§ 475d Abs. 1 Nr. 4).
  • â—‹ Nein – Jana muss erst eine Frist setzen und abwarten.
  • â—‹ Nein – zurĂĽcktreten darf sie erst nach zwei gescheiterten Reparaturen.
Phonora bestreitet jede Pflicht – eine Verweigerung. Dann braucht die Verbraucherin keine Frist. Zwei gescheiterte Reparaturen sind nur ein anderer Weg zum Fehlschlagen der Nacherfüllung (§ 440 S. 2); hier hat Phonora es gar nicht erst versucht.
Wahr / Falsch #5 20s â–¶ Testen

Variante: Phonora antwortet am 10. Mai „Wir prüfen das mit dem Hersteller“. Jana kann trotzdem am 11. Mai wirksam zurücktreten.

âś“ Falsch
Falsch. Eine Prüfung ist keine Verweigerung. Ohne sie bleibt der Regelweg: Phonora hat eine angemessene Frist ab Janas Nachricht (§ 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB), und ein Tag ist nicht angemessen.
Multiple Choice #6 30s â–¶ Testen

In welcher Fassung von M 1 sind sechs Monate Updates kein Mangel?

  • â—Ź Die Produktseite nennt sechs Monate, und Jana bestätigt das vor der Bestellung mit einem eigenen Häkchen.
  • â—‹ Sechs Monate stehen in Nr. 9 der AGB, die Jana angehakt hat.
  • â—‹ Phonora schreibt Jana nach der Lieferung eine E-Mail: „Updates gibt es sechs Monate.“
Unter die objektiven Anforderungen darf der Händler nur gehen, wenn er die Verbraucherin vorher eigens hinweist und die Abweichung gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 1 S. 2 BGB). AGB und eine Nachricht nach dem Kauf leisten das nicht.
Wahr / Falsch #7 20s â–¶ Testen

(eA) Weil Jana die AGB nicht gelesen hat, sind sie nicht Vertragsinhalt geworden.

âś“ Falsch
Falsch. § 305 Abs. 2 BGB verlangt einen Hinweis, die Möglichkeit, die AGB zur Kenntnis zu nehmen, und Einverständnis – nicht, dass man sie liest. Phonora hat verlinkt, Jana hat angehakt (Z. 3 f.). Ob Nr. 9 wirksam ist, ist eine zweite Frage.
Multiple Choice #8 25s â–¶ Testen

(eA) Nr. 9 der AGB ist unwirksam. Was gilt dann?

  • â—Ź Der Vertrag bleibt; an die Stelle von Nr. 9 tritt § 475b (§ 306 BGB).
  • â—‹ Der ganze Kaufvertrag ist nichtig.
  • â—‹ Nr. 9 gilt mit der gerade noch zulässigen Update-Dauer weiter.
§ 306 Abs. 1, 2 BGB: Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam, das Gesetz füllt die Lücke. Gekürzt auf das Zulässige wird die Klausel nicht; sonst könnte ein Verwender ohne Risiko zu viel in seine AGB schreiben.
LĂĽckentext #9 25s â–¶ Testen

Norm finden: Beim Verbrauchsgüterkauf verweigert der Händler die Nacherfüllung. Die Norm, nach der die Käuferin ohne Frist zurücktreten kann, ist § ___ BGB.

âś“ Antwort: 475d
§ 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB: keine Fristsetzung, wenn der Unternehmer die ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat. Für den Schadensersatz gilt dasselbe (Abs. 2).
Multiple Choice #10 25s â–¶ Testen

Phonora muss Jana die 549 € erstatten, weil die Updates fehlen, die nur der Hersteller liefern kann. Bei wem kann Phonora sich schadlos halten?

  • â—Ź bei seinem Lieferanten, im RĂĽckgriff nach § 445a BGB
  • â—‹ bei Jana, ĂĽber den Wertersatz fĂĽr die Nutzung
  • â—‹ bei niemandem; das Risiko bleibt bei Phonora
§ 445a Abs. 1 BGB gibt dem Verkäufer einer neuen Sache Rückgriff gegen seinen Lieferanten und nennt ausdrücklich die verletzte Aktualisierungspflicht. Der Wertersatz gleicht nur Janas Nutzung aus. Das ist ein Argument für die Regel in der Erörterung.
Schwer
KI-bewertete Frage #1 600s â–¶ Testen

Jana (19) hat am 2. August 2026 bei Phonora privat ein Nova 8 für 549 € gekauft, geliefert am 20. August (M 1, Z. 2–6). Das letzte Sicherheitsupdate kam am 14. April 2027; seitdem startet ihre Banking-App nicht (Z. 6–8). Phonora verweist auf Nr. 9 seiner AGB (sechs Monate Updates, nur angehakt; auf der Produktseite stand nichts) und auf den Hersteller (Z. 3–5, 10 f.). Beantworte Janas Frage als Antwort auf ihren Beitrag, juristisch fundiert, in sechs bis zehn Sätzen: Kann sie das Handy zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen?

✓ Antwort: Liebe Jana, ja, Sie können zurücktreten und die 549 € zurückverlangen, nach §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB. Ihr Handy ist mangelhaft, obwohl nichts kaputt ist: Bei einer Ware mit digitalen Elementen schuldet der Händler Updates für den Zeitraum, den Sie nach Art und Zweck erwarten können (§ 475b Abs. 4 Nr. 2 BGB), und bei einem neuen Handy für 549 € sind das Jahre, nicht 237 Tage. Auf die sechs Monate aus Nr. 9 der AGB kann sich Phonora nicht berufen, weil Sie darauf nicht eigens hingewiesen wurden und nichts gesondert vereinbart haben (§ 476 Abs. 1 S. 2 BGB). Dass der Hersteller die Updates liefert, ändert nichts, denn Phonora steht dafür ein (§ 475b Abs. 1 BGB). Eine Frist zur Nacherfüllung müssen Sie nicht setzen, weil Phonora die Nacherfüllung verweigert hat (§ 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB), und der Mangel ist erheblich, weil Ihre Banking-App nicht mehr läuft. Erklären Sie Phonora den Rücktritt (§ 349 BGB); für die Nutzung kann Phonora einen Wertersatz verlangen.
Mangel über § 475b, Rücktritt ohne Frist über § 475d – und die AGB-Zeile ändert daran nichts.
KI-bewertete Frage #2 600s â–¶ Testen

Stellen Sie dar, welche Absicht der Gesetzgeber verfolgt, wenn der Verkäufer für Updates einstehen muss, die nur der Hersteller liefern kann, und erörtern Sie, ob das angemessen ist (M 1, Z. 11)! Schreibe acht bis zwölf Sätze: erst die Absicht, dann Kriterien, Gründe für beide Seiten, eine Gewichtung und ein Fazit.

✓ Antwort: Der Gesetzgeber will, dass die Käuferin einen Ansprechpartner hat, den sie kennt und mit dem sie einen Vertrag hat: den Händler, nicht einen Hersteller irgendwo auf der Welt. Zu fragen ist, ob es angemessen ist, dass der Händler für etwas einsteht, das er selbst nicht liefern kann. Maßstäbe sind, wer das Risiko beherrscht, wer es tragen kann und was die Regel für die Käuferin bedeutet. Für die Regel spricht, dass Jana den Hersteller nicht ausgesucht hat und ihn kaum erreichen könnte, während Phonora sich seine Lieferanten aussucht. Für sie spricht auch, dass Phonora sich beim Lieferanten schadlos halten kann (§ 445a Abs. 1 BGB). Gegen sie spricht, dass Phonora die Updates nicht in der Hand hat und das Risiko einpreisen wird, sodass Handys teurer werden. Am schwersten wiegt, dass Phonora das Risiko weitergeben kann, Jana aber nicht. Fazit: Die Regel ist angemessen.
Diesmal stand im Lesetext nur die Frage; Darstellung, Kriterien, GrĂĽnde, Gewichtung und Fazit sind deine.