Fall: Das Handy ohne Updates
Case: The Phone Without Updates
Ein Abiturfall in der Prüfungsform: Janas Handy bekommt nach acht Monaten keine Sicherheitsupdates mehr, ihre Banking-App startet nicht, der Händler verweist auf seine AGB und den Hersteller. Die Lernenden sagen jeden Schritt voraus, begründen den Mangel (§ 475b Abs. 4, § 476 Abs. 1 S. 2), prüfen den Rücktritt ohne Frist (§§ 437 Nr. 2, 323, 475d Abs. 1 Nr. 4) als Tabelle mit Zeilenangaben, auf eA die AGB-Klausel, und erörtern, warum der Händler für den Hersteller einsteht. Verdrängt: „kaputt ist es nicht“ und „der Hersteller ist zuständig“. Bringt Kurs 11 als neuen Prüfungsfall zurück.
Die Aufgabe
Die dritte Aufgabe stellt Janas Handykauf aus Kurs 11 neu. Teilaufgabe 3.3 gehört nur zum erhöhten Niveau; auf grundlegendem Niveau fehlt sie.
M 1: Beitrag in einem Rechtsforum (Autorentext)
- Hallo,
- am 2. August 2026 habe ich im Onlineshop von Phonora ein Nova 8 für 549 € bestellt,
- privat, für mich. Vor der Bestellung habe ich „AGB gelesen und akzeptiert“ angehakt,
- ohne sie zu lesen. In Nr. 9 steht: „Software-Updates stellen wir sechs Monate ab
- Lieferung bereit.“ Auf der Produktseite stand zu Updates nichts.
- Geliefert wurde das Handy am 20. August 2026. Das letzte Sicherheitsupdate kam am
- 14. April 2027; seit dem 3. Mai stellt der Hersteller keine Updates mehr bereit.
- Seitdem startet meine Banking-App nicht mehr: Das System sei „nicht mehr sicher“.
- Am 10. Mai habe ich Phonora gebeten, sich darum zu kĂĽmmern. Die Antwort:
- „Laut unseren AGB (Nr. 9) schulden wir sechs Monate Updates, und die haben Sie
- bekommen. Für Updates ist im Übrigen der Hersteller zuständig.“
- Kaputt ist das Handy ja nicht. Kann ich es trotzdem zurĂĽckgeben und
- mein Geld zurĂĽckverlangen?
- Jana (19)
Teilaufgaben
- 3.1 BegrĂĽnden Sie, dass das Handy mangelhaft ist (M 1)! (8 BE)
- 3.2 Beantworten Sie Janas Frage (M 1, Z. 12 f.) juristisch fundiert! (12 BE)
- 3.3 (eA) PrĂĽfen Sie, ob Phonora sich auf Nr. 9 seiner AGB berufen kann! (8 BE)
- 3.4 Stellen Sie dar, welche Absicht der Gesetzgeber verfolgt, wenn der Verkäufer für Updates einstehen muss, die nur der Hersteller liefern kann, und erörtern Sie, ob das angemessen ist (M 1, Z. 11)! (10 BE)
„Begründen“ gibt das Ergebnis vor: Das Handy ist mangelhaft, zu zeigen ist, warum. Bevor du weiterliest: Welche Norm macht ein Handy mangelhaft, an dem nichts kaputt ist?
Ein Mangel, obwohl nichts kaputt ist
Im Alltag ist mangelhaft, was kaputt ist. Das BGB fragt, ob die Sache den Anforderungen entspricht, und bei einem Handy gehören die Updates dazu. Ohne Betriebssystem erfüllt es seine Funktionen nicht; es ist eine Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Abs. 3 BGB). Jana kauft privat bei einem Händler (Z. 2 f.), ein Verbrauchsgüterkauf. Für ihn verlangt § 475b Abs. 4 Nr. 2 BGB Updates für den Zeitraum, den die Käuferin nach Art und Zweck der Ware erwarten kann. Ein neues Handy für 549 € benutzt man Jahre; die Updates endeten nach 237 Tagen (Z. 6 f.), und die Banking-App startet nicht mehr (Z. 8).
Zwei Einwände aus Phonoras Antwort tragen nicht. Nr. 9 der AGB (Z. 4 f.) ist zwar eine Vereinbarung über die Updates, und sechs Monate hat Jana bekommen. Unter die objektiven Anforderungen darf ein Händler aber nur gehen, wenn er die Käuferin vor dem Kauf eigens darauf hinweist und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 1 S. 2 BGB); ein angehaktes Kästchen und eine Produktseite ohne Hinweis (Z. 3–5) leisten das nicht. Und dass „der Hersteller zuständig“ sei (Z. 11), ändert nichts: § 475b Abs. 1 gilt, wenn der Unternehmer verspricht, dass „er oder ein Dritter“ die digitalen Elemente bereitstellt. Das Handy ist mangelhaft. Bevor du weiterliest: Muss Jana Phonora vor dem Rücktritt eine Frist setzen?
ZurĂĽck ohne Frist
Jana könnte gegen Phonora einen Anspruch auf Rückzahlung von 549 € aus §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB haben. Normalerweise darf sie erst zurücktreten, wenn eine Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist. Beim Verbrauchsgüterkauf entfällt die Frist, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert hat (§ 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB). Diesmal stehen die Merkmale da, und die entscheidenden Zellen füllst du selbst:
| Tatbestandsmerkmal | Sachverhalt |
|---|---|
| Kaufvertrag (§ 433) | Bestellung des Nova 8 für 549 € (Z. 2) |
| Mangel (§§ 434, 475b) | … (Z. …) |
| Frist entbehrlich: Nacherfüllung verweigert (§ 475d Abs. 1 Nr. 4) | … (Z. …) |
| Mangel nicht unerheblich (§ 323 Abs. 5 S. 2) | … (Z. …) |
| Rücktrittserklärung (§ 349) | … |
Lösungsvorschlag zu 3.2 zeigen
| Tatbestandsmerkmal | Sachverhalt |
|---|---|
| Bestellung des Nova 8 für 549 € (Z. 2) | |
| Updates nach 237 Tagen beendet (Z. 6 f.); siehe 3.1 | |
| Frist | |
| Mangel | Banking-App startet nicht, das System gilt als unsicher (Z. 8) |
| steht noch aus: Jana muss den Rücktritt Phonora gegenüber erklären |
Der Schwerpunkt ist die dritte Zeile. Phonora schreibt nicht „wir liefern später“, sondern, dass es nichts schulde. Wer seine Pflicht so bestreitet, verweigert die Nacherfüllung, und eine Frist wäre bloße Förmelei.
Baue die Kette in der Figur, auch fĂĽr zwei Varianten.
Jana kann also zurücktreten, sobald sie es Phonora gegenüber erklärt. Dann bekommt sie die 549 € zurück und gibt das Handy zurück; die Rücksendung zahlt Phonora (§ 475 Abs. 7 BGB). Für die Monate der Nutzung kann Phonora Wertersatz verlangen (§ 346 BGB), dessen Höhe wir hier beiseitelassen. Kaputt muss ein Handy dafür nicht sein.
eA: Nr. 9 der AGB
Aufgabe 3.3 prüft die Klausel selbst, in zwei Schritten. Einbezogen ist sie: Phonora hat vor der Bestellung auf seine AGB hingewiesen, Jana konnte sie lesen und hat zugestimmt (Z. 3 f., § 305 Abs. 2 BGB); dass sie sie nicht gelesen hat, ändert nichts. Berufen kann Phonora sich trotzdem nicht. Auf eine Vereinbarung, die vor der Mitteilung des Mangels zum Nachteil der Verbraucherin von § 475b abweicht, kann sich der Unternehmer nicht berufen (§ 476 Abs. 1 S. 1 BGB), und als AGB widerspricht Nr. 9 dem Grundgedanken des § 475b (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). An die Stelle der Klausel tritt das Gesetz (§ 306 Abs. 2 BGB).
Die Erörterung: nur die Frage
Aufgabe 3.4 verlangt zuerst eine Darstellung: Jana hat einen Vertrag mit Phonora, nicht mit dem Hersteller, und der Gesetzgeber gibt ihr einen Ansprechpartner, den sie kennt und erreichen kann. Phonora kann bei seinem Lieferanten Rückgriff nehmen; § 445a Abs. 1 BGB erfasst ausdrücklich auch die verletzte Aktualisierungspflicht. Ob das angemessen ist, ist die Frage der Erörterung. Kriterien, Gründe, Gewichtung und Fazit sind diesmal ganz deine.
Drei Fälle des Zivilrechts sind gelöst. Der letzte Beitrag stellt eine Frage des Strafrechts und eine des Zivilrechts, beide aus einer Nacht.
Voraussetzungen (4)
Teilaufgabe 3.1: „Begründen Sie, dass das Handy mangelhaft ist!“ Was verlangt der Operator?
Weil das Handy bei der Lieferung einwandfrei war und nichts daran kaputt ist, kann es keinen Mangel haben.
Was muss Jana noch tun, damit sie die 549 € zurückbekommt?
Welche Norm macht Janas Handy mangelhaft, obwohl es bei der Lieferung einwandfrei war?
Phonora schreibt: „Für Updates ist der Hersteller zuständig.“ (M 1, Z. 11) Was antwortet das Gutachten?
Geliefert am 20. August 2026, letztes Sicherheitsupdate am 14. April 2027 (M 1, Z. 6 f.). Wie viele Tage nach der Lieferung kam das letzte Update?
Phonora antwortet Jana am 10. Mai, es schulde nichts mehr (M 1, Z. 10 f.). Jana erklärt am 11. Mai den Rücktritt, ohne eine Frist gesetzt zu haben. Ist der Rücktritt wirksam?
Variante: Phonora antwortet am 10. Mai „Wir prüfen das mit dem Hersteller“. Jana kann trotzdem am 11. Mai wirksam zurücktreten.
In welcher Fassung von M 1 sind sechs Monate Updates kein Mangel?
(eA) Weil Jana die AGB nicht gelesen hat, sind sie nicht Vertragsinhalt geworden.
(eA) Nr. 9 der AGB ist unwirksam. Was gilt dann?
Norm finden: Beim Verbrauchsgüterkauf verweigert der Händler die Nacherfüllung. Die Norm, nach der die Käuferin ohne Frist zurücktreten kann, ist § ___ BGB.
Phonora muss Jana die 549 € erstatten, weil die Updates fehlen, die nur der Hersteller liefern kann. Bei wem kann Phonora sich schadlos halten?
Jana (19) hat am 2. August 2026 bei Phonora privat ein Nova 8 für 549 € gekauft, geliefert am 20. August (M 1, Z. 2–6). Das letzte Sicherheitsupdate kam am 14. April 2027; seitdem startet ihre Banking-App nicht (Z. 6–8). Phonora verweist auf Nr. 9 seiner AGB (sechs Monate Updates, nur angehakt; auf der Produktseite stand nichts) und auf den Hersteller (Z. 3–5, 10 f.). Beantworte Janas Frage als Antwort auf ihren Beitrag, juristisch fundiert, in sechs bis zehn Sätzen: Kann sie das Handy zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen?
Stellen Sie dar, welche Absicht der Gesetzgeber verfolgt, wenn der Verkäufer für Updates einstehen muss, die nur der Hersteller liefern kann, und erörtern Sie, ob das angemessen ist (M 1, Z. 11)! Schreibe acht bis zwölf Sätze: erst die Absicht, dann Kriterien, Gründe für beide Seiten, eine Gewichtung und ein Fazit.