Verschuldens- oder Gefährdungshaftung (eA)
Fault-Based or Strict Liability (eA)
Die Lernenden ordnen jede Haftungsnorm des Kurses nach dem Verschulden: muss bewiesen werden (§ 823 I), wird vermutet und kann widerlegt werden (§ 833 S. 2, § 18 StVG, § 832), wird gar nicht verlangt (§ 833 S. 1, § 7 StVG). Sie begründen, warum das Gesetz Frau Sommer und Herrn Kaya zahlen lässt, obwohl ihnen nichts vorzuwerfen ist – erlaubte Gefahr, Nutzen und Beherrschbarkeit, Beweisnot des Opfers, Versicherung – und erörtern, ob die Ausnahme für Nutztiere gerecht ist. Verdrängt wird „Haftung ist eine Strafe für Fehler“. Ziel: das Erörtern und Urteilen der Abiturfälle in Kurs 13.
Drei Arten zu haften
Vier Normen haben diesen Nachmittag entschieden, und jede fragt etwas
anderes nach dem Verschulden. § 823 Abs. 1 verlangt, dass es feststeht:
- Verschulden muss feststehen
- Verschulden wird vermutet – Entlastung möglich
- Haftung ohne Verschulden
- § 7 Abs. 1 StVG – der Halter des Autos
- § 833 S. 2 BGB – die Schäferin mit dem Hütehund
- § 823 Abs. 1 BGB – wer ein Rechtsgut verletzt
- § 18 Abs. 1 StVG – der Fahrer, der nicht Halter ist
- § 833 S. 1 BGB – Frau Sommer mit Bruno
- § 832 BGB – die Eltern eines Kindes
Warum zahlen, wer nichts falsch gemacht hat?
Zwei Menschen haben an diesem Sonntag gar nichts getan: Mia fuhr Rad, Herrn Grubers Zaun stand da. Zwei andere haben vielleicht nichts falsch gemacht: Frau Sommer, wenn man Lesart A folgt, und Herr Kaya, der sogar rechtmäßig handelte. Irgendwer trägt die 300 € und die 1 200 €. Das Gesetz legt sie auf Frau Sommer und Herrn Kaya, aus vier Gründen.
Autos und Hunde sind eine erlaubte Gefahr: Die Rechtsordnung lässt sie zu, weil sie nützen, obwohl sie gefährlich bleiben. Den Nutzen hat, wer das Auto fährt und den Hund hält. Er beherrscht die Gefahr am ehesten, wählt Hund, Leine und Reifen. Das Opfer könnte ein Verschulden oft nicht beweisen. Und eine Versicherung verteilt den Schaden auf alle Halter; für Autos ist sie Pflicht. Die Haftung ist der Preis der Erlaubnis. Sie ist so wenig eine Strafe wie der Schadensersatz, den du aus Kurs 1 kennst: keine Strafe, sondern Ausgleich. So zahlt Herr Kaya ohne Unrecht – nach § 904 S. 2 für das erlaubte Opfer des Zauns, nach § 7 Abs. 1 StVG für die erlaubte Gefahr seines Autos.
Ist das gerecht?
Deine erste Antwort auf die Frage, wer zahlt, hielt sich vermutlich an die Schuld. Für § 823 Abs. 1 war das richtig, für Mias und Herrn Grubers Geld am Ende nicht entscheidend. Ob die Grenze an der richtigen Stelle liegt, ist keine Frage des Wortlauts mehr. Am deutlichsten wird das bei § 833 S. 2. Für die Ausnahme spricht: Wer mit Tieren seinen Lebensunterhalt verdient, braucht sie, und Landwirtschaft und Hirtenhaltung nützen allen. Gegen sie spricht: Ein Hütehund auf der Straße ist so gefährlich wie ein Familienhund, das Opfer ist in beiden Fällen gleich unschuldig, und versichern kann sich auch eine Schäferin. Der Satz kam 1908 auf Druck der Landwirtschaft ins Gesetz, nicht aus einem Prinzip.
Ergebnis des Nachmittags: Mia bekommt von Frau Sommer 300 €, nach § 823 Abs. 1 oder jedenfalls nach § 833 S. 1. Herr Gruber bekommt 1 200 €, von Herrn Kaya als Halter nach § 7 Abs. 1 StVG, bezahlt von dessen Versicherung. Ob die Nutztier-Ausnahme gerecht ist, entscheidest du – mit Gründen, die ein anderer bestreiten kann.
Voraussetzungen (3)
Die Schäferin haftet für ihren Hütehund nach § 833 S. 2 BGB. Was verlangt diese Norm vom Verschulden?
§ 7 I StVG ist eine Verschuldenshaftung: Der Halter haftet, wenn ihm ein Fehler nachgewiesen wird.
Herr Kaya schreibt: „Ich habe nichts falsch gemacht. Warum soll ich nach § 7 StVG zahlen?“ Welche Antwort entspricht dem Gesetz?
Die Gefährdungshaftung ist eine Strafe für gefährliches Verhalten.
Wer rechtmäßig handelt, kann trotzdem verpflichtet sein, einem anderen den Schaden zu ersetzen.
Herr Kaya handelte nach § 904 S. 1 rechtmäßig. Aus welchen Normen muss er Herrn Gruber trotzdem Ersatz leisten?
Norm finden: Ein Fahrer, der nicht Halter ist, will zeigen, dass der Unfall nicht auf seinem Verschulden beruht. Welche Vorschrift gibt ihm diese Möglichkeit?
Eine Haftung, die kein Verschulden verlangt – wie § 833 S. 1 BGB und § 7 I StVG –, heißt ___.
Autofahren ist zugelassen, obwohl es gefährlich ist. Die Halterhaftung knüpft deshalb an eine ___ Gefahr an.
§ 823 I verlangt ein Unrecht. § 904 S. 2 und § 7 I StVG lassen dagegen auch zahlen, wer ___ gehandelt hat.
Herr Bauer (60) will Ersatz für seinen beschädigten Gartenzaun und hat drei mögliche Gegner: den Nachbarn, der beim Heckeschneiden unachtsam war (§ 823 I), die Halterin des Familienhunds, der den Zaun ansprang (§ 833 S. 1), und den Halter des Autos, das dagegenrollte (§ 7 I StVG). Bei welchem Anspruch muss Herr Bauer ein Verschulden nachweisen?
Gedankenexperiment: Ein Gesetzentwurf will Firmen, die Lastenräder verleihen, für Unfälle mit ihren Rädern ohne Verschulden haften lassen. Welches Argument stützt den Entwurf im Sinne der Gefährdungshaftung?
Kai (35) weicht mit seinem Auto einem Kind aus, das auf die Straße läuft, und beschädigt dabei das abgestellte Fahrrad eines Passanten. Das Ausweichen war gerechtfertigt. Muss jemand das Fahrrad ersetzen?
Erörtere in acht bis zwölf Sätzen, ob die Ausnahme des § 833 S. 2 BGB für Nutztiere einen gerechten Interessenausgleich schafft. Nenne die Regel, die Interessen beider Seiten, mindestens zwei Argumente dafür und zwei dagegen, und schließe mit einem Fazit, das aus deinen Argumenten folgt.
Forum: „Mein Pferd (ich reite nur zum Spaß) hat sich auf der Weide losgerissen, obwohl der Zaun in Ordnung war, und ist auf die Straße gelaufen. Ein Autofahrer ist ausgewichen und hat die Hecke meines Nachbarn umgefahren, 900 €. Der Nachbar will das Geld von mir und vom Autofahrer. Ich habe doch nichts falsch gemacht!“ Antworte in acht bis zwölf Sätzen: Prüfe kurz die Ansprüche des Nachbarn gegen die Pferdehalterin und gegen den Autofahrer und ordne jede Norm als Verschuldens- oder Gefährdungshaftung ein.