Latinum (Ergänzungsprüfung)

Sprachzertifikat bestanden / nicht bestanden

Beurteilt von: Ă–ffentliches Gymnasium mit Latein-Pflichtunterricht

Quelle: GSO § 65 — data/school-approval-bavaria/legal/extracted/baygso.md

Wer das Latinum nicht über den Pflichtunterricht einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule erwirbt, kann sich an einem öffentlichen Gymnasium einer Ergänzungsprüfung unterziehen — schriftlich und mündlich, gewichtet 2:1, bestanden ab „ausreichend" gesamt und mindestens „mangelhaft" in jedem Teil. Für ein Fido-Kind ist das der einzige Weg zu einem Nachweis, den manche Studiengänge weiterhin verlangen.

Ergebnis: Bestanden / nicht bestanden; Zeugnis nach Muster des Staatsministeriums.

Was geprĂĽft wird

Abgeleitet aus dem LehrplanPLUS-Lehrplan — hier steht kein zweites Mal, was der Staat in welcher Jahrgangsstufe verlangt.

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