Latinum (Ergänzungsprüfung)
Sprachzertifikat bestanden / nicht bestanden
Quelle: GSO § 65 — data/school-approval-bavaria/legal/extracted/baygso.md
Wer das Latinum nicht über den Pflichtunterricht einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule erwirbt, kann sich an einem öffentlichen Gymnasium einer Ergänzungsprüfung unterziehen — schriftlich und mündlich, gewichtet 2:1, bestanden ab „ausreichend" gesamt und mindestens „mangelhaft" in jedem Teil. Für ein Fido-Kind ist das der einzige Weg zu einem Nachweis, den manche Studiengänge weiterhin verlangen.
Ergebnis: Bestanden / nicht bestanden; Zeugnis nach Muster des Staatsministeriums.
Was geprĂĽft wird
Abgeleitet aus dem LehrplanPLUS-Lehrplan — hier steht kein zweites Mal, was der Staat in welcher Jahrgangsstufe verlangt.
- latein jgst-9, jgst-10, jgst-11