Recht und Unrecht
Wer zahlt – und wer wird bestraft?
Samstagnachmittag im Hof der Wohnanlage am Westpark. Lukas (12) schießt beim Kicken den Ball durch das Garagenfenster von Herrn Berger. Am selben Abend sprüht Jonas (15) sein Kürzel auf Bergers Garagentor, und der kleine Emre (6) ritzt mit einem Stein einen Strich in ein parkendes Auto. Herr Berger tobt: „Ich zeige euch alle an – und eure Eltern zahlen!“
Hat er recht? Muss ein Zwölfjähriger eine Scheibe bezahlen? Kann ein Fünfzehnjähriger ins Gefängnis kommen? Und warum gibt es für all das überhaupt Gesetze? Dieser Kurs beantwortet die Fragen mit dem Gesetz in der Hand – an genau diesen Fällen, Schritt für Schritt.
Wozu es Recht gibt
Mehr als Verbote: Regeln, auf die man sich verlassen kann
Montagmorgen, der Hof am Westpark. Herr Berger hat ein Schild an seine Garage geklebt: „Ballspielen verboten!“ Lukas (12) zuckt mit den Schultern: „Recht ist doch nur, was man nicht darf – und wer erwischt wird, kriegt Ärger.“ So denken viele in seinem Alter. Die Forschung zur Rechtsentwicklung nennt das die erste Stufe: Recht als Verbot und Strafe. Dieser Abschnitt zeigt, dass Recht viel mehr leistet.
Schau auf die Hausordnung der Wohnanlage: „Ballspielen nur auf der Wiese
hinter Haus C. Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr.“ Das klingt nach Verbot.
Aber es sagt allen, woran sie sind: Herr Berger weiĂź, wann es ruhig ist,
und Lukas weiĂź, wo er kicken darf, ohne dass jemand schimpft. Genauso das
Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr (§ 2 StVO): Weil alle rechts fahren,
kann jeder planen, wo ihm ein Auto entgegenkommt. Das ist die
Streit ohne Fäuste – und Schutz für die Schwächeren
Als Herr Berger die kaputte Scheibe sieht, will er Lukas’ Fahrrad
einschließen, „bis die Eltern zahlen“. Stell dir vor, jeder dürfte sich so
holen, was ihm seiner Meinung nach zusteht – der Stärkere gewänne immer,
und aus jedem Streit wĂĽrde ein neuer. Das Recht verbietet deshalb, sich
sein Recht mit Gewalt selbst zu holen. Wer einen Anspruch hat, geht zu
Gericht; Zwang darf nur der Staat ausĂĽben (Gewaltmonopol). Das ist die
Und Emre, sechs Jahre alt, mit dem Stein am Auto? Ihn wird niemand zur
Kasse bitten können: Wer noch nicht sieben ist, ist für einen Schaden nicht
verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Ein Kind kann die Folgen seines Tuns
noch nicht überblicken – das Gesetz schützt es davor. Das ist die
Freiraum und Gerechtigkeit
Jonas (15) findet, Graffiti sei Kunst. Seine Meinung darf er sagen, wo er
will – das schützt das Grundgesetz (Art. 5 GG), auch gegenüber dem Staat.
Bergers Garagentor darf er trotzdem nicht besprĂĽhen, denn dort beginnt
Bergers Freiraum. Das Recht zieht die Grenze zwischen den Freiräumen aller
und behandelt gleiche Fälle gleich (Art. 3 GG): Für eine Scheibe, die 200 €
kostet, kann Berger 200 € verlangen – nicht 1000 €, weil er wütend ist. Das
ist die
- Ordnung
- Frieden
- Schutz
- Freiheit & Gerechtigkeit
- Im Straßenverkehr fährt man rechts (§ 2 StVO).
- Wer Geld zurĂĽckwill, verklagt den Schuldner, statt es ihm wegzunehmen.
- Schnaps darf erst an 18-Jährige verkauft werden (Jugendschutzgesetz).
- Jeder darf seine Meinung frei sagen (Art. 5 GG).
- Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr in der Hausordnung.
- Wer jünger als sieben ist, haftet nicht für Schäden (§ 828 BGB).
- Ersetzt wird genau der Schaden, nicht mehr.
- Nur der Gerichtsvollzieher darf Sachen pfänden, nicht der Gläubiger.
Viele Regeln dienen mehreren Funktionen zugleich; gefragt ist, welche im Vordergrund steht. Mit den vier Funktionen kannst du jetzt beurteilen, ob eine neue Regel nötig ist. Offen bleibt, wie man eine solche Regel genau liest: was sie verlangt und was dann passiert.
Eine Norm lesen – Tatbestand und Rechtsfolge
Wenn …, dann …: der Bauplan einer Norm
„Wer was kaputt macht, kommt in den Knast!“, ruft Herr Berger über den Hof. Stimmt das? Statt zu raten, schlagen wir nach. Im Strafgesetzbuch steht:
„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
— § 303 Abs. 1 StGB
Fast jede Rechtsnorm ist gebaut wie ein Wenn-dann-Satz. Der Wenn-Teil
beschreibt eine Lage: wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt.
Juristen nennen ihn den
Alle Merkmale mĂĽssen erfĂĽllt sein
Der Tatbestand ist kein einziges StĂĽck, sondern eine Liste von
Die Rechtsfolge tritt nur ein, wenn jedes Merkmal erfüllt ist. Fehlt ein einziges, greift die Norm nicht – egal, wie ärgerlich der Schaden ist. Probiere es an vier Fällen aus dem Hof aus: Schalte für jedes Merkmal „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ und drücke dann auf „Prüfen“.
Nur Jonas’ Tritt gegen den Spiegel erfüllt alle vier Merkmale. Lukas’ Schuss durchs Fenster erfüllt drei – aber er wollte aufs Tor schießen, der Vorsatz fehlt. Damit ist der Schuss keine Straftat. Das heißt nicht, dass Lukas gar nichts passiert; es heißt nur, dass diese Norm nicht greift.
Merkmal fĂĽr Merkmal am Fall prĂĽfen
Bei jedem Merkmal stellst du dieselbe Frage: Passt genau dieser Sachverhalt darunter? Mias Kreideherz ist ärgerlich, aber der Regen wäscht es ab – das Tor ist nicht beschädigt. Und als Herr Berger Jonas bittet, die alte Tür zu zerlegen, ist das Zerlegen erlaubt und damit nicht rechtswidrig. Dieses Nebeneinanderlegen von Fall und Merkmal heißt Subsumtion. Es ersetzt das Bauchgefühl: Ob etwas „unfair“ wirkt, entscheidet nicht; entscheidend ist, ob jedes Merkmal vorliegt.
Eine Frage lässt § 303 offen: Wer bezahlt Herrn Berger die Scheibe? Von Schadensersatz steht in der Norm kein Wort. Eine Strafe und ein Ausgleich des Schadens sind zwei verschiedene Dinge – und sie stehen in zwei verschiedenen Teilen des Rechts.
Privatrecht, Strafrecht, öffentliches Recht
BĂĽrger gegen BĂĽrger: das Privatrecht
Herr Berger hat zwei Rechnungen auf dem Tisch: 200 € für die neue
Garagenscheibe, 400 € für die Reinigung seines Tors von Jonas’ Graffiti.
Er will sein Geld. Wer sorgt dafür, dass er es bekommt? Die Polizei? Nein –
er selbst. Wenn zwei Bürger um Geld, Sachen oder Verträge streiten, stehen
sie sich gleichberechtigt gegenĂĽber. Keiner kann dem anderen etwas
befehlen; es geht darum, einen Schaden auszugleichen. Das ist das
Herr Berger muss also selbst von Lukas und Jonas verlangen, dass sie zahlen. Weigern sie sich, kann er vor dem Zivilgericht klagen. Tut er nichts, zahlt auch niemand – das Gericht wird nicht von sich aus tätig.
Der Staat straft: das Strafrecht
Am Abend geht Herr Berger zur Polizei und erstattet Anzeige gegen Jonas.
Damit beginnt etwas ganz anderes. Jetzt geht es nicht mehr um Bergers 400
€, sondern um die Frage, ob Jonas eine Straftat begangen hat und wie der
Staat darauf reagiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, erhebt
gegebenenfalls Anklage, und ein Strafgericht – bei Jugendlichen das
Jugendgericht – entscheidet. Das ist das
Hier steckt der häufigste Irrtum: Muss Jonas einen Geldbetrag zahlen, geht das Geld nicht an Herrn Berger, sondern an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung. Das Jugendgericht kann Jonas zwar auch auferlegen, den Schaden wiedergutzumachen – einen Anspruch darauf hat Berger im Strafverfahren aber nicht. Eine Strafe ist die Antwort des Staates auf Unrecht, kein Ersatz für einen Schaden. Die Anzeige bezahlt kein Garagentor.
Staat und Bürger – und eine Tat, zwei Verfahren
Dann gibt es Fälle, in denen der Staat dem Bürger übergeordnet
gegenĂĽbertritt: Das Landratsamt genehmigt Bergers Garagenanbau oder lehnt
ihn ab, das Finanzamt verlangt Steuern, die Schule verlangt, dass Lukas zum
Unterricht kommt. Das ist das
- Privatrecht
- Strafrecht
- Ă–ffentliches Recht
- Herr Berger verlangt von Lukas’ Familie 200 € für die Scheibe.
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jonas wegen Sachbeschädigung.
- Das Landratsamt lehnt Bergers Garagenanbau ab.
- Mias Eltern kĂĽndigen ihren Handyvertrag.
- Das Jugendgericht verurteilt einen 16-Jährigen zu Arbeitsstunden.
- Das Finanzamt schickt Herrn Berger einen Steuerbescheid.
- Ein Vermieter verlangt die ausstehende Miete.
- Die Schulleitung erteilt Jonas einen Verweis.
Jonas’ Graffiti taucht im Sortierer zweimal auf, bei der Staatsanwaltschaft und – über Bergers Rechnung – im Privatrecht. So ist es: Aus einer Tat können zwei Verfahren folgen, die nichts voneinander wissen müssen. Im Strafverfahren fragt der Staat: Wird Jonas bestraft? Im Zivilverfahren fragt Berger: Wer ersetzt mir den Schaden? Wann die zweite Frage mit Ja beantwortet wird, steht in § 823 BGB.
Unerlaubte Handlung – wer einen Schaden anrichtet
Wer einen anderen schädigt: § 823 Abs. 1 BGB
Herr Berger will die 200 € für seine Scheibe. Das ist eine Frage des Privatrechts, und Berger braucht eine Norm, die ihm einen Anspruch gibt. Sie steht im Bürgerlichen Gesetzbuch:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
— § 823 Abs. 1 BGB
Juristen nennen das eine unerlaubte Handlung. Lies den
Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Ein Merkmal fehlt noch, und es ist das wichtigste: Der Schädiger muss
Gilt also „Wer was kaputt macht, zahlt immer“? Nein – prüfe es selbst an vier Fällen. Jeder Fall außer dem ersten lässt genau ein Merkmal fallen.
Beim Sturm hat niemand gehandelt. Jonas, der sich gegen einen Angriff wehrt, handelt in Notwehr – das macht die Verletzung rechtmäßig (§ 227 BGB). Und Mia auf dem unsichtbaren Glatteis war vorsichtig: kein Verschulden. Nur Lukas erfüllt alle fünf Merkmale.
Die Rechtsfolge: Schadensersatz
Ist alles erfĂĽllt, schuldet Lukas
Haften die Eltern? § 832 BGB
„Eltern haften für ihre Kinder“ steht auf vielen Baustellenschildern. Das
Gesetz sagt etwas anderes: Eltern haften nach § 832 BGB nur, wenn sie ihre
Bleibt die Frage, an der alles hängt: Kann ein Zwölfjähriger überhaupt selbst haften? Und ein Sechsjähriger? Darauf antwortet das BGB mit einer eigenen Norm.
Ab wann man haftet – und ab wann man bestraft wird
Unter sieben – und unter zehn im Straßenverkehr
Lukas hat Bergers Scheibe fahrlässig zerschossen; alle Merkmale von § 823 Abs. 1 BGB sind erfüllt.
Aber Lukas ist zwölf. Kann ein Kind überhaupt haften? Das BGB beantwortet
die Frage in einer eigenen Norm, § 828. Sie regelt die
„Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“
— § 828 Abs. 1 BGB
Emre ist sechs. Für den Kratzer im Lack schuldet er nichts – egal, wie teuer die Lackierung ist. Der Autobesitzer kann sich nur an Emres Eltern halten, und auch nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Eine zweite Grenze gilt im Straßenverkehr: Wer sieben, aber noch nicht zehn ist, haftet nicht für einen Schaden bei einem Unfall mit einem Auto, einer Straßenbahn oder einer Schwebebahn – es sei denn, er hat ihn mit Absicht herbeigeführt (§ 828 Abs. 2 BGB). Kinder in diesem Alter können Geschwindigkeit und Abstand fahrender Autos noch nicht sicher einschätzen.
Sieben bis 17: Es kommt auf die Einsicht an
Ab sieben haftet ein Kind, wenn es bei der Tat „die zur Erkenntnis der
Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ hatte (§ 828 Abs. 3 BGB). Das
ist die
„Aber Lukas hat doch kein Geld!“ Das ändert nichts an der Schuld. Oft zahlt die private Haftpflichtversicherung der Familie. Und wenn Berger vor Gericht ein Urteil erstreitet, kann er es 30 Jahre lang vollstrecken (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB) – auch dann noch, wenn Lukas längst sein erstes Gehalt bekommt. Schiebe die Figuren über den Altersstrahl und vergleiche die Zeilen.
Bestraft wird erst ab 14
Die zweite Zeile ist eine ganz andere Leiter. FĂĽr eine Strafe gilt:
„Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt
ist“ (§ 19 StGB). Das ist die Grenze der
Der Altersstrahl zeigt den häufigsten Irrtum: „Unter 14 passiert nichts.“ Bei Lukas ist die Strafe-Zeile leer, die Haftungs-Zeile nicht. Er wird nicht bestraft, muss aber zahlen. Zwei Verfahren, zwei Altersgrenzen. Die dritte Zeile, die Geschäftsfähigkeit, beginnt ebenfalls bei sieben – sie betrifft aber Verträge, nicht Schäden, und ist Thema von Kurs 3. Was das Strafrecht mit dem strafmündigen Jonas macht, ist noch offen.
Straftat und Jugendstrafrecht
Ist es eine Straftat? Drei Stufen
Jonas (15) hat sein Kürzel mit Lackspray auf Herrn Bergers Garagentor gesprüht, die Farbe geht nur mit Spezialreiniger ab. Berger hat ihn angezeigt. Für Graffiti gibt es in § 303 StGB einen eigenen Absatz:
„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“
— § 303 Abs. 2 StGB
Ob eine strafbare Tat vorliegt, prĂĽft man in drei Stufen. Erstens der
Jugendliche und Heranwachsende
Jonas’ Graffiti ist eine Straftat. Aber er ist 15. Für ihn gilt nicht das allgemeine Strafrecht, sondern das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es kennt zwei Gruppen: Jugendliche sind 14 bis 17 Jahre alt, Heranwachsende 18 bis 20 (§ 1 Abs. 2 JGG). Maßgeblich ist das Alter bei der Tat, nicht beim Urteil.
Jonas’ Schwester Lea (19) hat im Sommer im Drogeriemarkt Make-up für 30 € eingesteckt. Als Heranwachsende kommt sie nur dann vor das Jugendgericht mit seinen Maßnahmen, wenn sie in ihrer Entwicklung noch einer Jugendlichen gleichsteht oder die Tat eine typische Jugendverfehlung ist (§ 105 JGG). Sonst gilt für sie das Strafrecht der Erwachsenen. Ab 21 gilt es immer.
Erziehen statt vergelten
Muss Jonas jetzt ins Gefängnis? Das denken viele – und es ist fast nie so.
Das Jugendstrafrecht soll vor allem verhindern, dass ein Jugendlicher
wieder eine Straftat begeht; seine Folgen richten sich deshalb am
- ErziehungsmaĂźregel
- Zuchtmittel
- Jugendstrafe
- Jonas muss einen sozialen Trainingskurs besuchen.
- Jonas soll sich um einen Ausgleich mit Herrn Berger bemĂĽhen.
- Der Jugendrichter verwarnt Jonas förmlich.
- Jonas muss das Garagentor auf eigene Kosten reinigen lassen.
- Jonas muss sich bei Herrn Berger persönlich entschuldigen.
- Zwei Wochenenden Jugendarrest.
- Ein Jahr Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt.
Eines ändert keine dieser Stufen: Auch wenn Jonas einen Trainingskurs macht oder verwarnt wird, ist Bergers Tor damit nicht bezahlt – es sei denn, das Gericht macht die Wiedergutmachung zur Auflage. Sein Recht auf die 400 € hat Berger aus § 823 BGB, im anderen Verfahren. Bleibt, den ganzen Samstag für beide Verfahren zugleich durchzuprüfen.
Alles zusammen: ein Fall, zwei Verfahren
Zwei Fragen fĂĽr jede Person
Zurück zum Samstag im Hof und zu Herrn Bergers Satz: „Ich zeige euch alle an – und eure Eltern zahlen!“ Jetzt hast du alles, um ihn zu prüfen. Der Trick ist, für jede Person zwei Fragen getrennt zu stellen, denn sie gehören in zwei verschiedene Verfahren.
Die erste Frage gehört ins
Der Samstag, durchgeprĂĽft
Lukas (12) hat die Scheibe fahrlässig zerschossen. Er ist einsichtsfähig, also haftet er: 200 € (§§ 823, 828 BGB). Bestraft wird er nicht – fahrlässige Sachbeschädigung ist gar nicht strafbar, und mit 12 ist er ohnehin schuldunfähig. Seine Eltern zahlen nicht: Einen Zwölfjährigen im Hof kicken zu lassen, verletzt keine Aufsichtspflicht.
Jonas (15) hat mit Absicht gesprüht. Er haftet für die Reinigung, 400 €. Und er hat eine Straftat begangen (§ 303 Abs. 2 StGB); als Jugendlicher kommt er vor das Jugendgericht, das sich am Erziehungsgedanken orientiert. Reinigt er das Tor und ist es sein erstes Mal, wird das Verfahren gut möglich eingestellt.
Emre (6) haftet nicht und wird nicht bestraft. Für den Lack zahlen seine Eltern nur, wenn sie ihn zu lange unbeaufsichtigt gelassen haben. Herrn Bergers Satz stimmt also für Jonas’ Anzeige – und sonst fast nirgends.
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Gar nicht
- Lukas zahlt Herrn Berger 200 € für die Scheibe.
- Lukas wird fĂĽr die Scheibe bestraft.
- Lukas’ Eltern zahlen die Scheibe.
- Jonas zahlt 400 € für die Reinigung des Tors.
- Jonas muss einen sozialen Trainingskurs besuchen.
- Emre zahlt den Lack von seinem Sparbuch.
- Emres Eltern zahlen den Lack, weil sie ihn eine Stunde nicht beaufsichtigt haben.
- Mia wird fĂĽr ihr Kreideherz bestraft.
Die Norm, nicht die Geschichte
„Bei meinem Cousin ist nach einem Graffiti nie was passiert“, sagt Jonas. Vielleicht stimmt das – aber es sagt nichts über die Rechtslage. Ein Einzelfall, der nicht entdeckt oder nicht verfolgt wurde, ändert keine Norm. Ob etwas erlaubt, strafbar oder zu ersetzen ist, entscheidet das Gesetz, Merkmal für Merkmal geprüft.
Das ist, was dieser Kurs gezeigt hat: Recht ist mehr als Verbot und Strafe; eine Norm liest man als Wenn-dann; Ausgleich und Strafe sind zwei Verfahren; wer haftet, steht in § 823 und § 828 BGB, wer bestraft wird, im StGB und im JGG. Dieselben zwei Fragen stellen sich, wenn Mia ein Foto von Jonas in den Klassenchat stellt – im nächsten Kurs, Recht im Netz.