Besondere Prüfung — mittlerer Schulabschluss

Staatliche Prüfung Jgst. 10 Noten 1–6

Beurteilt von: PrĂĽfungsausschuss des Gymnasiums; Aufgaben zentral fĂĽr ganz Bayern gestellt

Quelle: GSO § 67 — data/school-approval-bavaria/legal/extracted/baygso.md

Der Weg zum mittleren Schulabschluss am Gymnasium: eine zentral gestellte Prüfung unmittelbar im Anschluss an die Jahrgangsstufe 10, abgehalten in den letzten Tagen der Sommerferien. Für Fido ist der mittlere Schulabschluss der Boden, den jedes Kind auf dem staatlichen Zeitplan einlöst, bevor das Externen-Abitur überhaupt zur Frage wird — das Abitur als andere Bewerber ist alles oder nichts, und ein spät erworbener mittlerer Abschluss ist das, was beim Wechsel eine Klassenwiederholung erzwingt.

Ergebnis: Noten 1–6; bestanden nach § 67 Abs. 5.

Was geprĂĽft wird

Abgeleitet aus dem LehrplanPLUS-Lehrplan — hier steht kein zweites Mal, was der Staat in welcher Jahrgangsstufe verlangt.

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