AbiturprĂĽfung fĂĽr andere Bewerberinnen und Bewerber

Staatliche PrĂĽfung Jgst. 13 Punkte

Beurteilt von: Prüfendes öffentliches Gymnasium, bestimmt von der/dem Ministerialbeauftragten

Quelle: GSO §§ 59–61 — data/school-approval-bavaria/legal/extracted/baygso.md

Der Weg zum Abitur für Schülerinnen und Schüler einer staatlich genehmigten Ersatzschule — und damit der Weg, den Fido unter dem genehmigt-Kurs fährt. Acht Prüfungsfächer, darunter zwingend Deutsch, Geschichte, Mathematik, eine Naturwissenschaft und **zwei Fremdsprachen**; vier schriftlich (erster Prüfungsteil, die ersten drei mit den zentral gestellten Abituraufgaben), vier weitere nur mündlich. Anmeldung bis spätestens 15. Dezember; Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bayern, wobei die/der Ministerialbeauftragte für Ersatzschulen Ausnahmen gewähren kann. Die Halbjahresleistungen der Oberstufe zählen nicht mit — das Ergebnis ist die Prüfung. Die Zwei-Fremdsprachen-Regel ist der Grund, warum diese Prüfung in die Mittelstufe zurückreicht: sie lässt sich in Jgst. 12 nicht nachholen.

Ergebnis: Gesamtqualifikation nach Anlage 15. Für andere Bewerber entfällt Block I (die Halbjahresleistungen); das Ergebnis kommt allein aus den acht Prüfungen.

Was geprĂĽft wird

Abgeleitet aus dem LehrplanPLUS-Lehrplan — hier steht kein zweites Mal, was der Staat in welcher Jahrgangsstufe verlangt.

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